Dokumente
Gesetzestexte
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Landeshochschulgesetz (326 KB)Dieses Gesetz gilt für die staatlichen Hochschulen des Landes Baden-Württemberg und für die staatlich anerkannten Hochschulen
Nachgraduierung
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Urkunde Nachgraduierung (72 KB)Musteransicht einer Urkunde der Nachgraduierung
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Merkblatt zum Antrag der Nachgraduierung (45 KB)Absolventen der früheren Berufsakademie können durch die Nachgraduierung einen vollwertigen akademischen Grad mit der Bezeichnung "Diplom (DH)" erwerben