Zulassungsvoraussetzungen für ein duales Studium

Allgemeine Hochschulreife oder passende fachgebundene Hochschulreife

Verfügst du über die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die dem gewählten Studiengang entsprechende fachgebundene Hochschulreife, kannst du dich direkt bei einem Dualen Partner bewerben.


Fachhochschulreife oder nicht passende fachgebundene Hochschulreife

Studieninteressierte mit fachgebundener Hochschulreife, deren Fachrichtung nicht dem angestrebten Studiengang entspricht sowie Studieninteressierte mit Fachhochschulreife, können gemäß § 58 (2) Nr. 4 LHG die sogenannte Deltaprüfung absolvieren, um die Berechtigung für ein Studium an der DHBW zu erwerben.

Bitte beachten: Die Fachhochschulreife oder fachgebundene Hochschulreife muss nach dem Schulgesetz von Baden-Württemberg anerkannt sein, d.h. auch in Baden-Württemberg zu einem Studium berechtigen. Sollte die Anerkennung in Baden-Württemberg aus Ihrem Zeugnis oder den dem Zeugnis zugrundeliegenden Verordnungen nicht hervorgehen, können Sie sich an die Zeugnisanerkennungsstelle des Regierungspräsidiums Stuttgart wenden, um prüfen zu lassen, ob Ihr Zeugnis auch in Baden-Württemberg zu einem Studium berechtigt.

Die Deltaprüfung der DHBW besteht aus zwei Teilen:

Der erste Teil der Deltaprüfung ist der allgemeine Studierfähigkeitstest, der erfolgreich absolviert werden muss. Dieser wird zentral vom ZHL Testzentrum der DHBW in Heilbronn koordiniert und durchgeführt. Testtermine werden ganzjährig fast wöchentlich angeboten. Auf der Website des ZHL Testzentrums findest du alle Informationen zu Testterminen, Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldeverfahren, Gebühren, Prüfungsaufbau, Formularen und Satzungen.

Der zweite Teil der Deltaprüfung ist das studiengangs- und berufsfeldspezifische Auswahlverfahren, das zum Abschluss eines Ausbildungsvertrags führt. Dieses Auswahlverfahren wird von den Ausbildungsstätten der DHBW (Duale Partner) durchgeführt und erfolgt im Rahmen des üblichen Bewerbungsverfahrens und ggf. weiterer Auswahlverfahren nach Maßgabe der Ausbildungsstätten.



Berufliche Qualifikation mit Aufstiegsfortbildung

Beruflich Qualifizierte können eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Hochschulstudium, das zu einem ersten Hochschulabschluss (Bachelor) führt, erlangen, wenn sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Nachweis einer beruflichen Fortbildung.
  2. Schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch. Hierfür kann ein direkt bei der Studienberatung des Wunsch-Standorts ein Beratungstermin vereinbart werden.

Anerkannte berufliche Fortbildungen sind:

  • eine bestandene Meisterprüfung
  • eine der Meisterprüfung gleichwertige berufliche Fortbildung des erlernten Berufes nach dem Berufsbildungsgesetz, nach der Handwerksordnung oder einer sonstigen öffentlich-rechtlichen Regelung

Die Gleichwertigkeit ist erfüllt, wenn die Fortbildung

  • auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbaut,
  • eine berufliche Aufstiegsprüfung ist,
  • mit mindestens 400 Unterrichtsstunden und
  • hinsichtlich des Umfangs und der Ausbildungstiefe mit einer Meisterprüfung übereinstimmt.
  • oder eine sonstige berufliche Fortbildung
    (Der Meisterprüfung gleichgestellt sind Abschlüsse an einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie (VWA), wenn vor der Ausbildung an der VWA eine zweijährige Berufsausbildung abgeschlossen wurde.)
  • oder der erfolgreiche Besuch einer Fachschule nach § 14 des Schulgesetzes.
  • oder ein Abschluss entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 7. November 2002 in der jeweils gültigen Fassung

Erfüllst du die oben genannten Voraussetzungen, musst du keine Eignungsprüfung ablegen und kannst dich direkt für einen Studienplatz bei einem Dualen Partner bewerben.


Berufliche Qualifikation ohne Aufstiegsfortbildung

Beruflich Qualifizierte ohne Aufstiegsfortbildung können die Berechtigung für ein Studium an der DHBW - in einem ihrer Berufsausbildung und Berufserfahrung fachlich entsprechenden Studiengang - erwerben.

Voraussetzungen hierfür sind:

  • eine abgeschlossene, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte, mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechenden Bereich,
  • eine dem angestrebten Studiengang fachlich entsprechende i.d.R. dreijährige Berufserfahrung,
  • ein schriftlicher Nachweis über ein Beratungsgespräch, i.d.R. durchgeführt an einer Studienakademie der DHBW an einer Studienakademie der DHBW, sowie
  • das Bestehen der Eignungsprüfung gemäß § 58 (2) Nr. 6 LHG.

Die Eignungsprüfung für beruflich Qualifizierte wird einmal im Jahr zentral für alle Standorte der DHBW vom ZHL Testzentrum der DHBW in Heilbronn koordiniert und durchgeführt.

Auf der Website des Testzentrums findest du alle Informationen zu Prüfungsterminen, Zulassungsvoraussetzungen, Anmeldeverfahren, Gebühren, Prüfungsaufbau, Formularen und Satzungen.


Bildungsabschluss aus dem Ausland

Internationale Studieninteressierte finden alles Wichtige unter Informationen für Internationale Studieninteressierte.