Informationen für Internationale Studieninteressierte

Studienkolleg

Für internationale Studieninteressierte, die keine direkte Hochschulzugangsberechtigung haben, bietet das Studienkolleg Konstanz am Campus Bad Mergentheim der DHBW einen zweisemestrigen Kurs in der Fachrichtung Technik (Vorbereitung für technische Studiengänge: T-Kurs) an.

Alle Infos zum Studienkolleg

Internationale Bewerber*innen

Voraussetzungen für ein Studium an der DHBW für Studieninteressierte mit ausländischem Bildungsabschluss

Siehe unten

Zentrale Auslandskoordination

Die Zentrale Auslandskoordination der DHBW ist für die Entwicklung und Umsetzung internationaler Programme und Projekte zuständig.

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Studieninteressierte mit ausländischem Schulabschluss

Für Bewerber*innen mit ausländischem Bildungsabschluss gilt grundsätzlich folgende Voraussetzung:
Der ausländische Schulabschluss muss dem deutschen Abitur entsprechen.

Wer zu dieser Gruppe gehört, muss vor der Bewerbung bei den Dualen Partnern und der Einschreibung an der DHBW die im Heimatland erworbenen Bildungsabschlüsse auf Gleichwertigkeit mit der deutschen Hochschulreife überprüfen lassen. Zudem musst du deine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Eine Liste anerkannter Sprachzertifikate findest du im Antragsformular.

 

Deutsche Studienbewerber*innen mit ausländischem Schulabschluss

Für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise deutscher Studienbewerber*innen sowie für Doppelstaater (Bewerber*innen mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft) mit ausländischen Bildungsnachweisen ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig.

Allgemeine Informationen

Die Zulassung erfolgt ohne Diskriminierung aufgrund der nationalen Herkunft, der Kaste, des Glaubens oder des Geschlechts, sofern Bewerber*innen die Zugangsvoraussetzungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) erfüllt. Eine Arbeitserlaubnis / ein Arbeitsvisum ist für die Immatrikulation an der DHBW nicht erforderlich, da die Praxisphase in der betrieblichen Ausbildung integraler Bestandteil des dualen Studiums ist. 

Bitte beachte Folgendes:

  • Die Immatrikulation an der Hochschule ist erst nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb möglich.
  • Die Immatrikulation von internationalen Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, ist nur nach einer Gleichwertigkeitsprüfung möglich.

Welche formalen Verfahren für die Zulassung an der Hochschule einzuhalten sind, erfährst du auf den Seiten „Benötigte Dokumente“ und „Sprachliche Voraussetzungen“. Die Zentrale Auslandskoordination der Dualen Hochschule Baden-Württemberg behält sich das Recht vor, bei Bedarf zusätzliche Informationen von Bewerber*innen anzufordern, um deren Zulassungsfähigkeit zu prüfen.
Fragen zu detaillierten Informationen über Studiengänge, zur Einschreibung in den gewählten Studiengang, zum Curriculum oder zu anderen relevanten akademischen Informationen sollten direkt an den jeweiligen DHBW Standort gerichtet werden. 

Um in einen der Studiengänge der Dualen Hochschule Baden-Württemberg eingeschrieben zu werden, müssen sich die Studieninteressierten zunächst um einen Ausbildungsplatz bei einem unserer Partnerunternehmen oder einem zugelassenen oder anderweitig geeigneten Ausbildungsbetrieb bewerben.

Eine Immatrikulation an der Hochschule ist erst nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb möglich. Eine Liste der aktuellen DHBW-Partnerunternehmen und sozialen Einrichtungen erhälst du bei den jeweiligen DHBW-Standorten.

Studienbewerber*innen aus China, Vietnam und Indien:

Die Bewerber*innen müssen ihre Bewerbungsunterlagen zur Prüfung bei der Akademischen Prüfstelle der Deutschen Botschaft einreichen und dort das Prüfverfahren durchlaufen. Nach der Überprüfung der Nachweise erhalten die Bewerber*innen bei einem positiven Überprüfungsergebnis ein entsprechendes Zertifikat, das zusammen mit dem „Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit“, bei der Zentralen Zeugnisanerkennungsstelle der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (IAS) eingereicht werden muss.

Akademische Prüfstelle China Akademische Prüfstelle Vietnam Akademische Prüfstelle Indien

Landmark Tower 2
Büro 0311
8 North Dongsanhuan Road
Chaoyang District
100004 Beijing

Tel.: +86 - 10 - 6590 7138
Fax: +86 - 10 - 6590 7140
E-Mail: info[at]aps.org.cn

Website der APS China

Deutsche Botschaft Hanoi,
Akademische Prüfstelle
29 Tran Phu, Q. Ba Dinh
Hanoi

Tel.: +84 4 3267 3361
Fax: +84 4 3843 9969
E-Mail aps_hanoi[at]yahoo.com

Website der APS Vietnam

DLTA Complex
R.K. Khanna Stadium
1 Africa Avenue
New Delhi 110029

Tel.: +9111 110 029
E_Mail: info[at]aps-india.de

Website der APS Indien

 

Benötigte Dokumente

Die Immatrikulation von internationalen Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, ist nur nach einer Gleichwertigkeitsprüfung möglich. Um die Gleichwertigkeit deiner ausländischen Zeugnisse prüfen zu lassen, reiche bitte die folgenden Dokumente ein:

  • Schulabschlusszeugnis (z.B. Abitur, Baccalaureat etc.) mit Fächer- und Notenübersicht.
  • Einschlägige Nachweise über die Beherrschung der deutschen Sprache (weitere detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite Sprachliche Voraussetzungen)
  • Zeugnis der Hochschulzugangsberechtigung (falls zutreffend)
  • Einschlägiger Nachweis über den erworbenen Bildungsabschluss, z. B. Abschlusszeugnis und/oder Universitätsdiplom (falls zutreffend)
  • Immatrikulationsbescheinigung inkl. Transcript aller abgeschlossenen bzw. im Abschluss befindlichen Studienleistungen (falls zutreffend)
  • Ergebnisse der Qualifikationsfeststellungsprüfung (falls zutreffend).

Nur per Post

Alle Unterlagen sind als amtlich beglaubigte Kopien einzureichen und ausschließlich per Post an uns zu senden. Bitte sende uns keine Kopien von akademischen Zeugnissen, Transkripten oder anderen relevanten Dokumenten per E-Mail.

Amtliche Beglaubigung

Eine amtliche Beglaubigung kann von jeder öffentlichen Einrichtung oder Behörde ausgestellt werden, die über ein Dienstsiegel verfügt, z. B. Bürgerbüros oder Einwohnermeldeämter des Landeseinwohneramtes. Amtlich beglaubigte Dokumente tragen immer ein Dienstsiegel der Behörde, die die Beglaubigung vorgenommen hat.

Durchschnittliche Fotokopien der Dokumente (d.h. Kopien ohne Siegel) oder unvollständige Anträge auf Bewertung ausländischer Studiennachweise werden nicht bearbeitet. Weitere detaillierte Informationen zu amtlich beglaubigten Kopien findest Du im Merkblatt zur amtlichen Beglaubigung (Benötigte Dokumente).

Übersetzung

Dokumente in einer anderen Sprache als Deutsch, Englisch, Spanisch oder Französisch müssen als übersetzte und beglaubigte Kopien eingereicht werden. Alle Übersetzungen sind von einer amtlich anerkannten (z. B. staatlich geprüften) Übersetzer*in anzufertigen.

Änderung des Namens

Sollte dein derzeitiger vollständiger rechtmäßiger Name von dem in deinen Dokumenten angegebenen Namen abweichen, müssen Sie zusätzliche Unterlagen zum Nachweis der Namensänderung (z. B. Heiratsurkunde) vorlegen, die gegebenenfalls übersetzt werden müssen.

 

Antragsformulare

 

Für Fragen bezüglich der Begutachtung von ausländischen Bildungsnachweisen trete bitte in Kontakt mit:

Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart

Telefon
+49 711 320660 79
Fax
+49 711 320660 66
E-Mail
ias[at]dhbw.de

Studiengebühren für internationale Studierende

Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die baden-württembergischen Hochschulen Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester für internationale Studierende mit Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit. Laut Bundesgesetz gibt es einige Ausnahmeregelungen.

Im "Auskunftsformular der DHBW für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit internationaler Studierender" (siehe unten) findest du eine Liste der möglichen Befreiungen. Wenn eine dieser Befreiungen auf deinen Fall zutrifft, bitten wir dich, dieses Formular auszufüllen und zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen einzureichen.

Bitte reiche das ausgefüllte "Auskunftsformular..." (falls zutreffend) an die auf dem Formular angegebene Adresse ein.

Unvollständige Anträge, d.h. fehlende Unterlagen, werden nicht bearbeitet und führen automatisch zu einer Gebührenpflicht.

Hinweis: Inhaber eines Stipendiums der Baden-Württemberg Stiftung sind von den Studiengebühren befreit, solange sie Leistungen der Stiftung beziehen. Als Nachweis für diese Befreiung bitten wir dich, den entsprechenden Bescheid der Baden-Württemberg Stiftung bei der unten genannten Kontaktstelle einzureichen.

Zahlungsmodalitäten

Alle Zahlungsmodalitäten werden in einem gesonderten Zahlungsbescheid geregelt, der dir schriftlich per Post zugestellt wird. Die Studiengebühren sind jedes Semester zu dem in der Zahlungsaufforderung angegebenen Zahlungsdatum fällig. Bitte beachte, dass bei Auslandsüberweisungen zusätzliche Gebühren bei Ihrem Finanzinstitut anfallen können, die du berücksichtigen musst.

Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei der Landesoberkasse (LOK).

Hinweis: Der "Verwendungszweck" für die Studiengebühren, der für die Überweisung zu verwenden ist, unterscheidet sich von dem "Verwendungszweck" für die Zahlung der Verwaltungs- und Servicegebühren. Wir bitten dich, den angegebenen Verwendungszweck für die Zahlung der Studiengebühren zu verwenden.

Zahlungseingangsbestätigung / Rechnung

Die Studiengebühren werden durch einen Zahlungsbescheid erhoben, der für die gesamte Dauer des Studiums gültig ist. Dieser Gebührenbescheid kann nur Studierenden ausgestellt werden, die nach Bundesrecht zur Zahlung dieser Gebühren verpflichtet sind. Ein Zahlungsbescheid kann nicht an Dritte ausgestellt werden. Es werden auch keine Zahlungsbestätigungen oder Rechnungen ausgestellt, bitte verwende einen Bankbeleg zum Zahlungsnachweis.

Länder mit hoher Schutzquote

Die Liste der Länder, die eine hohe Schutzquote haben, wird in regelmäßigen Abständen geändert. Die folgenden Länder haben zur Zeit eine hohe Schutzquote:

  • Afghanistan
  • Eritrea
  • Somalia
  • Syrien

 

Kontakt

DHBW Lörrach
Zentralstelle "DHBW Studiengebühren Internationale"
Hangstr. 46 - 50 (KBC)
79539 Lörrach

Mail: gebuehren[at]dhbw-loerrach.de


Links & Downloads

Unter dem Link "Informationen über..." (siehe unten) findest du eine Auflistung möglicher Studiengebührenerlasse gemäß § 5 Landeshochschulgebührengesetz, die teilweise in dem Formular "Auskunftsformular..." (siehe unten) aufgeführt sind.

Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)
Informationen über die Studiengebühren für internationale Studierende

 

Sprachliche Voraussetzungen

Um zu einem Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zugelassen zu werden, müssen Bewerber*innen Deutschkenntnisse nachweisen. 

Bitte beachte:
Der Nachweis von Deutschkenntnissen ist nur dann nicht erforderlich, wenn du dich für einen Studiengang bewirbst, der ausschließlich in englischer Sprache angeboten wird.

Eine vollständige Übersicht über alle englischsprachigen Studiengänge findest du in unserem Merkblatt International Exchange and Study Programmes in English

Die folgenden Sprachzertifikate werden als Nachweis der geforderten Deutschkenntnisse akzeptiert:

  • DSH2 - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang
  • TestDaF - Gesamtergebnis von mindestens 16 Punkten, wobei keine Teilprüfung unter TestDaF-Niveau 3 liegen darf
  • Goethe-Zertifikat C2: Großes Deutsches Sprachdiplom (früher: Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom, Großes Deutsches Sprachdiplom)
  • Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz, 2. Stufe
  • telc Deutsch C1 Hochschule
  • Bestandene Feststellungsprüfung eines staatlich anerkannten Studienkollegs
  • ÖSD Zertifikat C2

Bitte beachte:
Weder das ZMP-Zertifikat (Zentrale Mittelstufenprüfung) noch das Deutsch C1-Zertifikat des Goethe-Instituts noch der Abschluss eines Germanistikstudiums im Heimatland der Bewerber*in werden als ausreichend angesehen.

Prüfung ausländischer Bildungsnachweise

Die Immatrikulation von internationalen Studienbewerber*innen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, ist nur nach einer Gleichwertigkeitsprüfung möglich.

Das heißt, es muss geprüft werden, ob die Bewerber*innen formal für ein Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg geeignet sind. Nach erfolgreicher Prüfung erhalten die Bewerber*innen eine Bescheinigung über die Hochschulzugangsberechtigung, die vom Akademischen Auslandsamt der DHBW ausgestellt wird.

Alle Anträge auf Bewertung ausländischer Hochschulzugangsberechtigungen werden nach den einheitlichen deutschen Bewertungsrichtlinien der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn bewertet. Die zuständige Stelle ist die Zentrale Auslandskoordination der Dualen Hochschule Baden-Württemberg.

Anträge auf Begutachtung ausländischer Studiennachweise deutscher Studienbewerber*innen sowie von Personen mit doppelter Staatsangehörigkeit (d.h. sowohl deutscher als auch anderer Staatsangehörigkeit) sind an das Regierungspräsidium Stuttgart zu richten. Weitere Informationen entnehme bitte dem Antragsformular für die Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise (siehe Benötigte Dokumente).

Um deine ausländischen Bildungsnachweise prüfen zu lassen, sende bitte übersetzte und amtlich beglaubigte Kopien der erforderlichen Unterlagen an:

Duale Hochschule Baden Württemberg
Friedrichstr. 14
70174 Stuttgart

Alle Unterlagen sind als amtlich beglaubigte Kopien einzureichen und ausschließlich auf dem Postweg an uns zu senden. Bitte sende uns keine Kopien von Zeugnissen, Transkripten oder anderen relevanten Dokumenten per E-Mail.

Die Begutachtung ausländischer Bildungsnachweise dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen und ist kostenlos. Sollte ein Gutachten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen in Bonn erforderlich sein, verlängert sich die Bearbeitungszeit des Antrags.

Bei Fragen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise nimm bitte Kontakt mit uns auf:

Friedrichstraße 14, 70174 Stuttgart

Telefon
+49 711 320660 79
Fax
+49 711 320660 66
E-Mail
ias[at]dhbw.de

Immatrikulation

Offizieller Semesterbeginn ist der 1. Oktober eines jeden Jahres. Bei Fragen zu detaillierten Informationen zu Studiengängen, zur Einschreibung in den gewählten Studiengang, zum Curriculum oder zu anderen relevanten akademischen Informationen wende dich bitte direkt an den jeweiligen DHBW Standort.

Solltest du die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, musst du einen Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb abschließen. Eine Immatrikulation an der Hochschule ist erst nach Abschluss eines Ausbildungsvertrages mit einem Ausbildungsbetrieb möglich. Eine Liste der aktuellen Kooperationspartner der DHBW erhälst du bei den jeweiligen DHBW-Standorten.

Die Zentrale Auslandskoordination der Dualen Hochschule Baden-Württemberg kann bei der Suche nach einem Ausbildungsbetrieb nicht behilflich sein. Das Konzept des dualen Studiums sieht vor, dass die Studieninteressierten ihre Handlungsfähigkeit unter Beweis stellen, indem sie die Zulassungsverfahren bei den Ausbildungsbetrieben selbständig abwickeln.

Für die Immatrikulation an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg sind folgende Unterlagen notwendig:

  • Bescheinigung über die Hochschulzugangsberechtigung, ausgestellt von der Zentralen Auslandskoordination der DHBW. Es muss nachgewiesen werden, dass Bewerber*innen formal zum Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg berechtigt sind. Die Bescheinigung wird nach erfolgreicher Prüfung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung ausgestellt.
  • Studien- und Ausbildungsvertrag mit dem Ausbildungsbetrieb (von beiden Parteien unterschrieben)
  • Nachweis über die Zahlung der Verwaltungsgebühr. Die Verwaltungsgebühr in Höhe von 120,00 EUR ist bei Abschluss des Studien- und Ausbildungsvertrages an die jeweilige Hochschule / DHBW-Stelle zu überweisen. Zusätzlich ist ein Studentenwerksbeitrag in Höhe von EUR 12,00 zu überweisen sowie ein Studentenwerksbeitrag, der je nach DHBW-Standort unterschiedlich hoch ist. Für weitere Details wenden Sie sich bitte an den jeweiligen DHBW-Standort.