Allgemeine Studienberatung

Wer unterstützt mich? Wo kann ich mich beraten lassen?

Kontakt zur allgemeinen Studienberatung der DHBW

Du hast Fragen oder bist dir unsicher, ob ein (duales) Studium zu dir passt? Das Beratungsangebot der allgemeinen Studienberatung bietet Unterstützung bei der Orientierung und Entscheidung:

  • Welche Hochschule passt zu mir?
  • Wie läuft ein duales Studium an der DHBW ab?
  • Welchen Studiengang soll ich wählen?
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
  • Wie geht es nach dem Bachelor-Abschluss weiter?

Zum Kontaktformular

Warum dual studieren?

Theorie? Praxis? Bei uns musst du dich nicht entscheiden!

Beim dualen Studium bist du bei einem Unternehmen oder einer sozialen Einrichtung (Dualer Partner) angestellt und verbringst abwechselnd Zeit an der Hochschule (Theoriephase) und bei deinem Dualen Partner (Praxisphase). So lernst du die Theorie kennen, die du direkt in der Praxis anwenden kannst. Deine Erfahrungen aus dem Berufsalltag helfen dir umgekehrt wieder in den Seminaren und Vorlesungen. Während des gesamten Studiums bekommst du ein monatliches Gehalt von deinem Dualen Partner.

Nach einem dualen Studium hast du einen international anerkannten Bachelorabschluss und Berufserfahrung. Das verschafft vielen unserer Absolvent*innen einen Vorsprung auf der Karriereleiter.

 

Das bietet dir ein DHBW Studium

Große Auswahl und langjährige Erfahrung

An der DHBW (vormals Berufsakademie) kann man schon seit über 50 Jahren dual studieren. Die DHBW gilt als Erfinderin des dualen Studiums und nutzt ihre langjährige Erfahrung und ihr Netzwerk für optimale Studienbedingungen. Mittlerweile bieten wir über 30 duale Studiengänge mit über 100 Studienrichtungen in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Sozialwesen und Gesundheit an.

Dual studieren an der größten Hochschule in Baden-Württemberg

Außerdem ist die DHBW die größte Hochschule in Baden-Württemberg. Fast 35.000 Studierende verbringen an einem der zwölf Standorte in ganz Baden-Württemberg zwischen Bodensee, Schwarzwald und Schwäbische Alb ihre Theoriephasen. Für die Praxisphasen hat die DHBW über 9.000 Unternehmen und Einrichtungen mit den Sie kooperiert. Darunter sind Weltkonzerne, aber auch regionale Betriebe, Krankenhäuser oder Altenheime.

Nach deinem Bachelor-Abschluss kannst du auch einen berufsintegrierenden Master an der DHBW machen.

Alle Vorteile des dualen Studiums im Überblick

Feste Studiendauer

Studierende der DHBW absolvieren ihr Hochschulstudium in nur drei Jahren und sammeln dabei gleichzeitig wichtige Berufserfahrung.

Finanzielle Unabhängigkeit

Als Angestellte eines Dualen Partners erhalten DHBW-Studierende während ihres Studiums durchgängig eine monatliche Vergütung, sie sind dadurch finanziell unabhängig und können sich voll auf dein Studium konzentrieren.

Beste Karrierechancen

Mehr als 85 % der Studierenden der DHBW werden nach dem Studium von ihrem Dualen Partner übernommen oder unterschreiben bereits vor Ende des Studiums einen Arbeitsvertrag.

Große Auswahl an Studiengängen

Studieninteressierte haben an der DHBW die Wahl aus mehr als 30 Studiengängen mit rund 100 Studienrichtungen in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Sozialwesen und Gesundheit.

Kleine Kursgruppen

In einer Kursgruppe sind selten mehr als 30 Studierende. Das steigert die Eigeninitiative, garantiert eine intensive Betreuung und schafft eine angenehme, persönliche Studienatmosphäre. Anonymität ist an der DHBW ein Fremdwort, überfüllte Hörsäle gibt es nicht. Häufig werden hier Kontakte geknüpft, die über die Studienzeit hinaus dauern.

Aktuelle und relevante Inhalte

Neben Professoren*innen der DHBW vermitteln auch Expert*innen aus Unternehmen und sozialen Einrichtungen Inhalte aus ihrem Spezialgebiet. Dadurch fließen aktuelle Entwicklungen in die Vorlesungen ein und praxisrelevantes Know-how.

Anerkanntes Intensivstudium

Dank der Integration von theoretischen und praktischen Inhalten erbringen die Studierenden auch während den Praxisphasen einen Teil ihrer Studienleistung und erhalten dafür 30 zusätzliche ECTS Punkte. Dadurch sind sämtliche Studiengänge an der DHBW mit 210 ECTS Punkten bewertet und als Intensivstudiengänge anerkannt.

Internationale Ausrichtung

In fast allen Studiengängen kann man einen Teil des Studiums im Ausland verbringen, Sprachkenntnisse verbessern und interkulturelle Erfahrungen sammeln. Die Standorte der DHBW arbeiten weltweit mit über 200 internationalen Hochschulen und Universitäten zusammen. Die im Ausland erbrachten Studienleistungen können in der Regel im Studium angerechnet werden. Mehr Informationen zu internationalen Studienmöglichkeiten gibt es hier.

DHBW Infomaterial

  • DHBW Informationsflyer   (PDF, 741 KB)
    "Das Duale Original: Hochschulstudium mit Zukunft" mit allen wichtigen Informationen zum Studium an der DHBW und Überblick über das komplette Studienangebot zum Download

Orientierungsshilfen

Passt ein duales Studium zu mir?

Ein duales Studium hat viele Vorteile, ist aber auch sehr anspruchsvoll. Du bist dir nicht sicher, ob es das Richtige für dich ist? Dann teste deine Belastbarkeit, deine Motivation und dein Lernverhalten in unseren kurzen Online-Selbsttests (Dauer: etwa fünf Minuten, anonym):

► Selbsttests der DHBW (Online Self Assessment)

Welcher Studiengang passt zu mir?

Du willst dual studieren, weißt aber noch nicht was? Wir bieten verschiedene kurze Online-Selbsttests an. In etwa fünf Minuten kannst du überprüfen, welcher Studienbereich am besten zu dir passt.

► Passt ein Studium aus dem Bereich Wirtschaft?
► Passt ein Studium aus dem Bereich Technik?
► Passt ein Studium aus dem Bereich Sozialwesen?
► Passt ein Studium aus dem Bereich Gesundheit?

Reichen meine Mathe-Kenntnisse aus?

Sind deine Mathe-Kenntnisse ausreichend für deinen gewählten Studiengang? Mit diesen Tools kannst du deine Mathematik-Kenntnisse testen:

StudiStartUp bietet ein Tool zur Selbsteinschätzung der Mathevorkenntnisse als Studienentscheidungshilfe und zur Studienvorbereitung

► Mit dem Mathematiktest MathX3 kannst du deine Mathe-Skills anonym prüfen.

Wenn du noch Defizite feststellst, bieten wir auch studienvorbereitende Kurse an.

Weitere Tests:

► Studieninteressen-Test von Hochschulkompass
► Check-U der Arbeitsagentur
► Entscheidungstraining BEST
► Orientierungstest von was-studiere-ich.de

Erfahrungen aus erster Hand

Das sagen unsere Studierenden und Alumni über das duale Studium

Maike Schmitz

DHBW Heilbronn

Nach dem Abschluss meiner Ausbildung bei Lidl war mir schnell klar, dass ich meine Karriere weiter voranbringen wollte. Jedoch war zu diesem Zeitpunkt das Modell „Vollzeitstudentin“ für mich keine Option. Einerseits wollte ich den Bezug zur Praxis nicht verlieren, aber andererseits wäre dies auch finanziell für mich nicht möglich gewesen. Von daher war und bin ich sehr dankbar, dass sich die Möglichkeit des Dualen Studiums geboten hat. [...]

Manche Inhalte der Vorlesungen im Fach „Handelsmarketing“ sind immer noch präsent, wenn ich jetzt Entscheidungen für Produktkampagnen treffe. Persönlich schätze ich am meisten, dass das duale Studium Eigenorganisation, strukturiertes Arbeiten und viel Eigenmotivation förderte – und forderte. [...]“

Zum gesamten Interview mit Maike Schmitz

Svenja Uhlmann

DHBW Heilbronn

Ein Studium an der DHBW ermöglichte mir die beste persönliche Unterstützung und Förderung aufgrund sehr enger Bindungen zwischen Professoren*innen, Kommilitonen*innen und Hochschulmitarbeitenden. Neben meiner akademischen Ausbildung wurde auch meine Persönlichkeit sowie meine Selbstverwirklichung weiterentwickelt und gestärkt. Rückblickend die Schlüsselkomponenten, um mit höchster Motivation, Begeisterung sowie viel Freude und Erfolg mein Studium zu meistern und abschließen zu können."

Paula Hornung

DHBW Heidenheim

Ich studiere Angewandte Hebammenwissenschaft, weil es mir eine Herzensangelegenheit ist, Frauen, ihre Partner*innen und Kinder ganzheitlich, emanzipatorisch, offen, bedürfnisorientiert und fachlich-kompetent durch Schwangerschaft, Geburt und das Wochenbett zu begleiten, sodass die ganze Familie bestärkt und gesund durch diese Lebensphase gehen kann."

Foto von Sebastian Kummle

Sebastian Kummle

DHBW Lörrach

Ich denke, dass die DHBW im Vergleich zur Universität eine breitere Grundlage für die akademische und auch die berufliche Zukunft bietet. Vielleicht geht nicht jedes Studienfach gleichermaßen in die Tiefe, allerdings bleibt man an der DHBW Lörrach und beim Arbeitgeber immer am Puls der Zeit. Und auch durch die internationalen Netzwerke bieten sich Möglichkeiten, die sich durch ein klassisches Studium unter Umständen niemals auftun würden."

Aus meiner persönlichen Erfahrung heraus war es allerdings auch wertvoll, den Master an das Bachelorstudium anzuhängen – aber hier kommt es sicher auch auf individuelle, persönliche Ziele an! In meinem Fall habe ich mich nach dem absolvierten Studiengang in Wirtschaftsinformatik für einen Master in Betriebswirtschaftslehre interessiert.”

Luisa Weresch, duale Studentin bei der BruderhausDiakonie Ulm/Ostwürttemberg

Luisa Weresch

DHBW Heidenheim

Das duale Studium ermöglicht mir finanzielle Unabhängigkeit, sowie die direkte Verknüpfung von Theorie und Praxis. Bei der BruderhausDiakonie lerne ich verschiedenste Arbeitsbereiche kennen und werde von meinen Kollegen in der Anwendung meines theoretischen Wissens bestens unterstützt."

In unserer Mediathek findest du weitere Stimmen von ehemaligen Studierenden sowie viele Videos zur DHBW und zum dualen Studium.

Messetermine 2024

Besuche uns gerne auf Messen in ganz Deutschland und informiere dich zum Dualen Studium.

Messetermine 2024

Finde uns auf Social Media

Vernetze dich mit uns auf Instagram und erfahre mehr zum dualen Studium, zu Veranstaltungen, Projekten im Studium und bekomme Einblicke in den Studienalltag an der DHBW.

dhbw.dualstudieren auf Instagram

 

Social Media-Kanäle der Standorte

Unsere Werte und Zertifizierungen

Deutsche Gesellschaft für Nachhaltigkeit an Hochschulen e.V.

Als Hochschule haben wir Verantwortung, auch im Bereich Nachhaltigkeit. Besonders wichtig ist uns die Integration in Lehre, Forschung und Infrastruktur sowie das Einbeziehen aller Mitglieder und Angehörigen der DHBW über Standort- und Fakultätsgrenzen hinweg.

Mehr Informationen zum Thema

Qualitätsmanagement & Systemakkreditierung

Erstklassige Qualität in Studium und Lehre sowie deren kontinuierliche Weiterentwicklung nimmt einen großen Teil unseres Leitbildes ein. Der Aufbau eines Qualitätsmanagements ermöglicht uns auch unsere Studienangebote hochschulintern zu akkreditieren, also die Qualität sicherzustellen. Seit 2011 verfügt die DHBW über diese Systemakkreditierung.

Mehr Informationen zum Thema

Weltoffene Hochschulen - Gegen Fremdenfeindlichkeit

Unser klares Bekenntnis: Wir setzen zusammen mit anderen Hochschulen ein Zeichen gegen Rassismus und Ausgrenzung. Diese haben an der DHBW keinen Platz.

Mehr Informationen zum Thema

Familiengerechte Hochschule

Vereinbarkeit von Studium und Familie ist uns wichtig. Dafür wurden wir mit dem Zertifikat "audit familiengerechte hochschule" ausgezeichnet.

Mehr Informationen zum Thema

Dual studieren? - Ja!

Aber was und wo?

An der DHBW wechseln sich Theorie- und Praxisphasen miteinander ab. Die Theoriephasen verbringst du bei uns an der Hochschule, d.h. an einem unserer DHBW Standorte in ganz Baden-Württemberg. Die Praxisphasen verbringst du in deinem Partnerunternehmen (Dualen Partner), das mit der DHBW kooperiert.

Die DHBW bietet ein breites Studienangebot in den Bereichen Wirtschaft, Technik, Gesundheit und Sozialwesen und spannende, zukunftsweisende Studienrichtungen wie Application Management, Aerospace Engineering, Angewandte Hebammenwissenschaft  oder Soziale Arbeit im Gesundheitswesen.

Für einen Studienplatz bewirbst du dich im ersten Schritt nicht bei uns sondern direkt bei einem unserer Dualen Partner. Wirst du dort angenommen, erhältst du automatisch einen Studienplatz. Eine Bewerbung direkt bei der DHBW ist nicht nötig.

Unser Studienangebot Dualen Partner finden

 

Mein Weg zum dualen Studium

Orientierung
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Orientierung

Informiere dich über das duale Studium an der DHBW. An neun Standorten und 3 Campus bieten wir dir ein vielfältiges Studienangebot.

Standorte
Bachelor-Studienangebot
Online-Self-Assessment der DHBW (OSA)

Studienberatung
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Studienberatung

Wenn du Fragen zu Inhalt, den Anforderungen und Ablauf des dualen Studium hast oder dir unsicher bist, ob das duale Studium oder ein Studienangebot das richtige für dich ist, helfen dir unsere Studienberatungen gerne weiter.

Studienberatungen vor Ort

Nimm mit uns Kontakt auf

Zugangsvoraussetzungen
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Zugangsvoraussetzungen

Um an der DHBW studieren zu können, benötigst du eine Hochschulzugangsberechtigung. Bspw. das Abitur, eine Fachhochschulreife, eine fachgebundene Hochschulreife oder eine berufliche Qualifikation. Eventuell benötigst Du zusätzlich einen Studierfähigkeitstest, ein Beratungsgespräch oder eine Eignungsprüfung.

Infos zu Zulassungsvoraussetzungen

Finde einen Studienplatz/Dualen Partner
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Finde einen Studienplatz/Dualen Partner

Das duale Studium bei uns absolvierst du in den Praxisphasen bei einem Unternehmen/einer Einrichtung, dem sogenannten Dualen Partner. Bei diesem bewirbst du dich auch. Informiere dich direkt auf deren Website oder schaue dich in den Firmenlisten der Standorte um. 

Wenn du vom Dualen Partner angenommen wirst, erhältst du automatisch einen Studienplatz an der DHBW. Eine Bewerbung bei der DHBW ist daher nicht nötig.

Plane hierfür mindestens ein Jahr im Voraus ein.

Dualen Partner finden
Firmenlisten der Standorte
Bewerber*innen-Börse

Zulassung und Einschreibung
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Zulassung und Einschreibung

Unterschreibe deinen Studienvertrag mit deinem Dualen Partner und stelle einen Antrag auf Immatrikulation bei deinem DHBW-Standort. Daraufhin erhältst du deinen Immatrikulationsbescheid und bist für ein duales Studium eingeschrieben. Glückwunsch!

Der Studienstart ist jeweils der 1. Oktober.

Informiere dich auf der Website deines Standortes über Wohnungssuche, Studentenleben und Mensa.

Studienvorbereitung
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Studienvorbereitung

Zur Studienvorbereitung kannst du Kurse (z.B. Mathematik-Kurse) besuchen, einige Duale Partner bieten auch ein Vorpraktikum an oder du schaust dich an den Standorten nach Vorbereitungskursen um. So startest du optimal vorbereitet in das Studium an der DHBW.

Mehr Informationen zu den Vorbereitungskursen.

Teste deine Mathematikkenntnisse mit MathX3 und bereite dich optimal mit dem Online-Tool StudiStartUp vor.

Studienbeginn
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Studienbeginn

Wenn du bis hierhin gekommen bist, kannst du erfolgreich in dein duales Studium starten! Wir freuen uns, dich an der DHBW begrüßen zu dürfen und wünschen dir viel Erfolg!

Informationen zum Beginn deines Studiums, erhältst Du direkt von deinem DHBW-Standort und deinem Dualen Partner. Du kannst dich auch vorher schon auf der Website des Standorts über alles Wichtige zum Studienstart informieren.

Nach dem Bachelor kannst du einen Master am Center for Advanced Studies anschließen.

Bachelorabschlüsse

Als Absolvent*in unseres Bachelor-Studiums erlangst du je nach Studiengang den akademischen Grad eines:

  • Bachelor of Arts (B.A.)
  • Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Bachelor of Engineering (B.Eng.)
  • Bachelor of Laws (LL. B.)

Sämtliche Studiengänge an der DHBW sind akkreditiert und mit 210 ECTS Punkten als Intensivstudiengänge bewertet.

Masterabschlüsse

Je nach Studiengang erlangst du als Absolvent*in unseres dualen Masterstudiums den akademischen Grad eines:

  • Master of Business Administration (MBA)
  • Master of Arts (M.A.)
  • Master of Engineering (M.Eng.)
  • Master of Science (M.Sc.)
  • Master of Laws (LL.M.)

Was sind Duale Partner?

Während deines Studiums an der DHBW bist du auch gleichzeitig bei einem Untenehmen angestellt, dem sogenannten Dualen Partner. Du verbringst abwechselnd die Theoriephase an der Hochschule und die Praxisphase in deinem Unternehmen. So kannst du die Lerninhalte direkt in der Praxis umsetzen und anwenden.

Die Dualen Partner sind Unternehmen aus den unterschiedlichsten Bereichen. Sie variieren vom Weltmarktführer und Großkonzern zu innovativen StartUps und Hidden Champions.

Einen Dualen Partner finden - die Firmenlisten der Standorte

Die Bewerber*innen-Börse

Voraussetzung für ein duales Studium an der DHBW ist ein Studien- und Ausbildungsvertrag zwischen Studieninteressierten und dem sogenannten Dualen Partner, einem Unternehmen oder einen sozialen Einrichtung. Genau hier kommt die Bewerber*innen-Börse der DHBW ins Spiel. Diese ist ein kostenloser Online-Service, der es Studieninteressierten und Dualen Partnern erleichtert, sich zu finden. 

Dazu legst du ein Profil mit deinen Wunsch-Studiengängen, Fähigkeiten und dem geplantem Studienstart an. Du musst nicht selbst suchen, sondern lässt dich ganz einfach finden. Unternehmen und Einrichtungen können nach geeigneten Bewerber*innen suchen, Favoritenlisten anlegen und dich anschreiben. Dies ergänzt die klassische Suche nach einem Studienplatz perfekt.

Jeder Standort der DHBW ist mit seiner eigenen Bewerber*innen-Börse vertreten. Du kannst dich direkt dort registrieren. Klicke einfach auf die unten stehenden Links.

Die Bewerber*innen-Börsen der Studienakademien

Du hast deinen dualen Studiengang gefunden?

Wir zeigen dir deinen Weg zum Studienplatz an der DHBW

Deinen Weg an die DHBW solltest du ca. ein Jahr im Voraus planen. Auch wenn du kein Abitur hast, gibt es Möglichkeiten, an der DHBW dual zu studieren. Die Bewerbung erfolgt direkt beim Praxispartner (Dualer Partner). Nach deiner erfolgreichen Bewerbung, schreibst du dich an der DHBW ein. Nutze die Zeit bis zum Studienbeginn für die Studienvorbereitung, in dem du die Vorbereitungskurse besuchst.

Für Studierende im Erststudium und aus der EU/EWR fallen keine Studiengebühren an. Es gibt aber Studienbeiträge für dual Studierende. Mehr Infos hierzu findest du unter dem Punkt Studienkosten und Finanzierung.

Voraussetzungen für ein Studium an der DHBW

Um an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ein Bachelor-Studium aufnehmen zu können, benötigst du einen Studienvertrag mit einem Unternehmen oder einer sozialen oder gesundheitsnahen Einrichtung (sog. Dualer Partner). Außerdem musst du einen der folgenden (Schul-)Abschlüsse vorweisen:

Je nach Abschluss kommen ggf. weitere zu erfüllende Voraussetzungen hinzu. Alle weiteren Details findest du auf unserer Infoseite zu den Zulassungsvoraussetzungen.

Das duale Studium ist genau dein Ding? So bewirbst du dich!

Die Bewerbung für ein duales Studium an der DHBW erfolgt immer direkt bei einem der Dualen Partner - das sind die Unternehmen oder sozialen Einrichtungen, die mit der DHBW zusammenarbeiten.

Wenn die allgemeinen Zugangsvoraussetzungen für ein Studium an der DHBW erfüllt sind, entscheidet der Duale Partner, welche*r Bewerber*in den Studienplatz bekommt. Studienstart für Bachelor-Studiengänge ist jeweils der 1. Oktober. Ein Großteil der Dualen Partner vergibt seine dualen Studienplätze bis zu einem Jahr im Voraus.

Auf den Websites der DHBW Standorte stehen für jeden Studiengang Listen mit den Dualen Partnern zur Verfügung, die bereits mit der Hochschule kooperieren. Du kannst aber auch auf Unternehmen oder soziale Einrichtungen zugehen, die noch nicht mit der DHBW zusammenarbeiten. Die Studiengangsleitungen der entsprechenden Studiengänge unterstützen Studieninteressierte gerne bei solchen Initiativbewerbungen und informieren die potenziellen Dualen Partner über die Vorteile der Zusammenarbeit.

Die Listen der Partnerfirmen sind auch in der Tabelle mit allen Studiengängen auf einen Blick hinterlegt. Durch einen Klick auf einen der roten Punkte öffnet sich die Website des jeweiligen Studiengangs am entsprechenden DHBW Standort. Dort findest du auch Listen mit Dualen Partnern und Studienplätzen zum jeweiligen Studiengang.

Nach der erfolgreichen Bewerbung folgt die Immatrikulation

Wenn du alle Voraussetzungen für die Aufnahme des dualen Studiums erfüllst und alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig einreichst, erhältst du einen Immatrikulationsbescheid. Die Immatrikulation erfolgt jeweils mit Wirkung zum 1. Oktober.

Bitte stimme mit deinem Dualen Partner ab, wer für die Zusendung der Unterlagen an das Studiengangssekretariat bzw. Service- und Informationszentrum (SIZ) am jeweiligen Standort verantwortlich ist.

Angebote an den Standorten

An den einzelnen DHBW-Standorten werden Blended Learning-Kurse und eine Präsenzphase, die i.d.R. über eigenständige Bildungsträger organisiert wird, angeboten.

Die Angebote der jeweiligen DHBW Studienakademien findest du unter folgenden Links:

Informationen zu DuO – Duales Orientierungsstudium

Tipps für die Studienvorbereitung

Mit unseren Tipps und Angeboten startest du erfolgreich und gut vorbereitet in dein duales Studium.

Hier kannst du deine Mathematik-Kenntnisse testen:

► Mathematiktest MathX3


Mit dem Mathecoach StudiStartUp kannst du deine Mathematik-Kenntnisse mit über 400 Videos online vor Studienbeginn auffrischen:

► StudiStartUp

StudiStartUp ist gleichzeitig ein Online-Tool zur Selbsteinschätzung der Mathevorkenntnisse als Studienentscheidungshilfe und zur Studienvorbereitung. Die Bearbeitungszeit für eine umfassende Bearbeitung beträgt 6-7 Monate.


Unser webbassiertes Vorkursprogramm Studienstart bietet Online-Mathekurse an:

► Studienstart

Alle diese Tools sind von der DHBW entwickelt und kostenfrei.

Studienkosten für ein Studium an der DHBW

Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) erhalten während ihres gesamten Studiums – in der Theorie- und in der Praxisphase – von ihrem dualen Partnerunternehmen eine monatliche Vergütung.

Ein großer Vorteil des dualen Studiums ist also, dass du von deinem Partnerunternehmen ein monatliches Gehalt erhältst, mit dem du dir das Studium finanzieren kannst.

Alle wichtigen Dokumente und Anträge rund um das Studium, findest du unter Studienbereichsübergreifende Dokumente

I. Studentische Beiträge

Pro Semester fallen für Studierende an der DHBW unterschiedliche Kosten an. Die allgemeinen Beiträge für alle Studierenden sind die studentischen Beiträge, oder auch Studienbeiträge genannt. Diese setzen sich zusammen aus:

Die DHBW erhebt gem. § 12 LHGebG für das Land Baden-Württemberg von den Studierenden einen Verwaltungskostenbeitrag. Der Beitrag wird erhoben für Leistungen und Leistungsangebote der Einrichtungen zur Verwaltung und Betreuung der Studierenden. Dazu zählen insbesondere die Leistungen und Leistungsangebote in den Bereichen Immatrikulation, Beurlaubung, Exmatrikulation, Studienberatung, Prüfungen (Verwaltung und Organisation), und Auslandsämter.

Landeshochschulgebührengesetz, Stand 02/2025

Die DHBW erhebt gem. §§ 1-3 Beitragssatzung der Verfassten Studierendenschaft für die Verfasste Studierendenschaft der DHBW einen Studierendenschaftsbeitrag. Der Beitrag wird erhoben um die gesetzlichen Aufgaben gem. § 65a Abs. 5 Satz 2 LHG erfüllen zu können.

Beitragssatzung der Verfassten Studierendenschaft der DHBW, Stand 12/2020

Die DHBW erhebt gem. § 3 Beitragssatzung des jeweils zuständigen Studierendenwerkes für das Studierendenwerk einen Studierendenwerksbeitrag. Der Beitrag wird gem. § 2 StWG für Aufgaben der sozialen Betreuung und Förderung von Studierenden erhoben. Dazu zählen insbesondere folgende Bereiche, Einrichtungen und Maßnahmen: Verpflegungsbetriebe, Studentisches Wohnen, Förderung kultureller, sportlicher und sozialer Interessen, Kinderbetreuung, Gesundheitsförderung und Beratung, soziale Betreuung ausländischer Studierender, und Vermittlung finanzieller Studienhilfen.

Weitere, standortspezifische Informationen findest du unter deiner DHBW Studienakademie:

Studienbeiträge für das Wintersemester 2025/26:

  • 80 Euro/ Semester Verwaltungskostenbeitrag
  • 6 Euro/ Semester Studierendenschaftsbeitrag
  • 62 Euro/ Semester Studierendenwerksbeitrag

Kontakt: gebuehren[at]dhbw-heidenheim.de

Weiterführende Informationen DHBW Heidenheim

Studienbeiträge für das Wintersemester 2025/26:

  • 80 Euro/ Semester Verwaltungskostenbeitrag
  • 6 Euro/ Semester Studierendenschaftsbeitrag
  • 54 Euro/ Semester Studierendenwerksbeitrag

Kontakt: gebuehren[at]heilbronn.dhbw.de

Weiterführende Informationen DHBW Heilbronn

Studienbeiträge für das Wintersemester 2025/26:

  • 80 Euro/ Semester Verwaltungskostenbeitrag
  • 6 Euro/ Semester Studierendenschaftsbeitrag
  • 109,50 Euro/ Semester Studierendenwerksbeitrag

Kontakt: gebuehren[at]dhbw-karlsruhe.de

Weiterführende Informationen DHBW Karlsruhe

Studienbeiträge für das Wintersemester 2025/26:

  • 80 Euro/ Semester Verwaltungskostenbeitrag
  • 6 Euro/ Semester Studierendenschaftsbeitrag
  • 74 Euro/ Semester Studierendenwerksbeitrag

Kontakt: gebuehren[at]dhbw-loerrach.de

Weiterführende Informationen DHBW Lörrach

Studienbeiträge für das Wintersemester 2025/26:

  • 80 Euro/ Semester Verwaltungskostenbeitrag
  • 6 Euro/ Semester Studierendenschaftsbeitrag
  • 100 Euro/ Semester Studierendenwerksbeitrag

Kontakt: gebuehren.ma[at]dhbw.de

Weiterführende Informationen DHBW Mannheim

Studienbeiträge für das Wintersemester 2025/26:

  • 80 Euro/ Semester Verwaltungskostenbeitrag
  • 6 Euro/ Semester Studierendenschaftsbeitrag
  • 49 Euro/ Semester Studierendenwerksbeitrag

Kontakt: gebuehren[at]mosbach.dhbw.de

Weiterführende Informationen DHBW Mosbach

Studienbeiträge für das Wintersemester 2025/26:

  • 80 Euro/ Semester Verwaltungskostenbeitrag
  • 6 Euro/ Semester Studierendenschaftsbeitrag
  • 57,50 Euro/ Semester Studierendenwerksbeitrag

Kontakt: gebuehren[at]dhbw-ravensburg.de

Weiterführende Informationen DHBW Ravensburg

Studienbeiträge für das Wintersemester 2025/26:

  • 80 Euro/ Semester Verwaltungskostenbeitrag
  • 6 Euro/ Semester Studierendenschaftsbeitrag
  • 96,50 Euro/ Semester Studierendenwerksbeitrag

Kontakt Stuttgart: gebuehren[at]dhbw-stuttgart.de

Kontakt Horb: gebuehren[at]hb.dhbw-stuttgart.de

Weiterführende Informationen DHBW Stuttgart

Studienbeiträge für das Wintersemester 2025/26:

  • 80 Euro/ Semester Verwaltungskostenbeitrag
  • 6 Euro/ Semester Studierendenschaftsbeitrag
  • 37,50 Euro/ Semester Studierendenwerksbeitrag

Kontakt: gebuehren.vs[at]dhbw.de

Weiterführende Informationen DHBW Villingen-Schwenningen

Du hast deinen Bachelor bereits erfolgreich abgeschlossen und möchtest dich weiterbilden? Dann bist du am DHBW CAS genau richtig! Das DHBW CAS bietet duale Masterstudiengänge, sowie variable Seminare und Zertifikatsprogramme im Bereich Wissenschaftliche Weiterbildung an. Die (Studien-)Gebühren werden gem. der DHBW Gebührensatzung erhoben.

Weiterführende Informationen DHBW CAS

II. Studiengebühren

Das Land Baden-Württemberg erhebt gemäß Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) seit dem Wintersemester 2017/18 zusätzliche Studiengebühren von zwei Personengruppen:

Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen gem. § 3 LHGebG für das Land Baden-Württemberg von Studierenden, die nicht die Staatsangehörigkeit eines EU/ EWR Mitgliedstaates besitzen, Studiengebühren. Die Studiengebühr für Internationale Studierende beträgt 1.500 €/ Semester.

Hast du deine Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben? Internationale Studierende, die eine inländische Hochschulzugangsberechtigung gem. § 3 Abs. 2 LHGebG besitzen, unterliegen nicht der Gebührenpflicht. Der erfolgreiche Abschluss eines Studienkollegs (Feststellungsprüfung) berechtigt dich zwar in Deutschland ein Bachelor Studium zu beginnen, ist aber keine inländische Hochschulzugangsberechtigung gem. § 3 Abs. 2 LHGebG.

Besitzt du eine Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen, auf Grund von Flucht aus dem Heimatland oder einen sonstigen unbefristeten Aufenthaltstitel mit gefestigtem Inlandsbezug? Hier sieht das LHGebG gem. § 5 weitere Ausnahmen von der Gebührenpflicht vor.


Ausnahmen von der Gebührenpflicht

Das Gesetz sieht einige, wenige Ausnahmefälle vor, in denen Internationale Studierende von der Gebührenpflicht ausgenommen werden.

Im "Auskunftsformular für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit für Internationale Studierende" (siehe nachstehenden Downloadbereich) findest du eine Übersicht der möglichen Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten.  

Wenn eine dieser Ausnahmen oder Befreiungsmöglichkeiten auf dich zutrifft, bitten wir dich, das Auskunftsformular auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen fristgerecht (vor Semesterbeginn) bei der zuständigen Zentralstelle einzureichen (Kontakt siehe unten).

Mitwirkungspflicht: Studierende sind gem. § 10 Abs. 1 LHGebG verpflichtet, die erforderlichen Daten und Unterlagen spätestens bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation oder der Rückmeldung vorzulegen.

Hinweis: Inhaber eines Stipendiums der Baden-Württemberg Stiftung sind von den Studiengebühren befreit, solange sie Leistungen der Stiftung beziehen. Als Nachweis für diese Befreiung bitten wir dich, den entsprechenden Bescheid der Baden-Württemberg Stiftung bei der unten genannten Kontaktstelle einzureichen.


Zahlungsmodalitäten

Die Studiengebühren sind mit Erlass des Gebührenbescheides fällig. Der Gebührenbescheid beinhaltet alle wichtigen Informationen zu den Zahlungsbedingungen und wird dir zu Beginn deines Studiums bzw. zu Beginn des Semesters schriftlich per Post zugesandt. 

Hinweis: Der Gebührenbescheid kann nur auf dich, als Studierender und vertraglicher Zahlungsschuldner, ausgestellt werden. Die Übernahme der Gebühren durch z.B. den Dualen Partner oder deine Eltern, muss selbst, im Innenverhältnis mit Dritten geregelt werden. Bitte beachte zudem, dass keine gesonderten Rechnungen oder Zahlungsbestätigungen ausgestellt werden. Als Zahlungsnachweis dient dein Einzahlungsbeleg bzw. der Ausdruck deiner Onlineüberweisung.


Kontakt

Duale Hochschule Baden-Württemberg
Zentralstelle „DHBW Studiengebühren Internationale“
Center for Advanced Studies
Bildungscampus 13
74076 Heilbronn

E-Mail: int.studiengebuehren[at]dhbw.de


Links & Downloads

Hier findest du weiterführende Informationen rund um das Thema Studiengebühren für Internationale Studierende.

Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)Informationen über die Studiengebühren für Internationale Studierende


Seit dem Wintersemester 2017/18 erheben die Hochschulen gem. § 8 LHGebG für das Land Baden-Württemberg von Studierenden, die ein zweites oder weiteres Studium aufnehmen, Studiengebühren. Die Studiengebühr für ein Zweitstudium beträgt 650 €/ Semester.

Zweitstudium bedeutet ein zweites oder weiteres Studium in einem grundständigen Studiengang (Bachelorstudiengang oder Studiengang nach § 34 Abs. 1 LHG) oder in einem zweiten oder weiteren konsekutiven Masterstudiengang nach einem bereits in der Bundesrepublik Deutschland erworbenen Hochschul- oder gleichwertigen Abschluss.

Kein Zweitstudium ist z.B. der Wechsel von Studienfächern innerhalb eines Studiengangs, der Wechsel eines Studiengangs ohne Abschluss oder der Übergang von einem Bachelor- in einen Masterstudiengang.

Ein Zweitstudium, das nach den berufsrechtlichen Regelungen für die Erlangung eines Berufsabschlusses erforderlich ist, ist von der Gebührenpflicht nach § 8 Abs. 1 LHGebG ebenfalls ausgenommen. Dasselbe gilt für das Studium eines Erweiterungsfaches im Rahmen eines Lehramtsstudienganges sowie das Aufbaustudium Sonderpädagogik nach der Rahmenvorgabenverordnung Lehramtsstudiengänge.

Eine Zweitstudiengebühr wird auch nicht erhoben, soweit für das Zweitstudium bereits eine Gebühr nach § 3 Abs. 1 LHGebG entrichtet wird (Gebührenpflicht für Internationale Studierende).

Für Studierende, die gleichzeitig in mehreren unterschiedlichen Studiengängen an derselben Hochschule oder gleichzeitig an mehreren Hochschulen des Landes eingeschrieben sind (Parallelstudium), tritt die Gebührenpflicht für ein Zweitstudium erst nach erfolgreichem (Erst)Hochschulabschluss ein. Also mit Beginn des auf das Datum des ersten Abschlusszeugnisses folgenden Semesters.


Ausnahmen von der Gebührenpflicht

Das Gesetz sieht einige, wenige Ausnahmefälle vor, in denen Internationale Studierende von der Gebührenpflicht ausgenommen werden.

Im "Auskunftsformular für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfreiheit für ein Zweitstudium " (siehe nachstehenden Downloadbereich) findest du eine Übersicht der möglichen Ausnahmen und Befreiungsmöglichkeiten.

Wenn du bereits einen Hochschulabschluss in Deutschland erworben hast oder kurz vor deinem Abschluss stehst, bitten wir dich, das Auskunftsformular auszufüllen, zu unterschreiben und zusammen mit den erforderlichen Nachweisen fristgerecht (vor Semesterbeginn) bei der zuständigen Zentralstelle einzureichen (Kontakt siehe unten).

Mitwirkungspflicht: Studierende sind gem. § 10 Abs. 1 LHGebG verpflichtet, die erforderlichen Daten und Unterlagen spätestens bis zum Zeitpunkt der Immatrikulation oder der Rückmeldung vorzulegen.

Hinweis: Inhaber eines Stipendiums der Baden-Württemberg Stiftung sind von den Studiengebühren befreit, solange sie Leistungen der Stiftung beziehen. Als Nachweis für diese Befreiung bitten wir dich, den entsprechenden Bescheid der Baden-Württemberg Stiftung bei der unten genannten Kontaktstelle einzureichen.


Zahlungsmodalitäten

Die Studiengebühren sind mit Erlass des Gebührenbescheides fällig. Der Gebührenbescheid beinhaltet alle wichtigen Informationen zu den Zahlungsbedingungen und wird dir zu Beginn deines Studiums bzw. zu Beginn des Semesters schriftlich per Post zugesandt. 

Hinweis: Der Gebührenbescheid kann nur auf dich, als Studierender und vertraglicher Zahlungsschuldner, ausgestellt werden. Die Übernahme der Gebühren durch z.B. den Dualen Partner oder deine Eltern, muss selbst, im Innenverhältnis mit Dritten geregelt werden. Bitte beachte zudem, dass keine gesonderten Rechnungen oder Zahlungsbestätigungen ausgestellt werden. Als Zahlungsnachweis dient dein Einzahlungsbeleg bzw. der Ausdruck deiner Onlineüberweisung.


Kontakt

Duale Hochschule Baden-Württemberg
Zentralstelle „DHBW Zweitstudiengebühren“
Präsidium
Friedrichstraße 14
70174 Stuttgart

E-Mail: gebuehren[at]dhbw.de


Links & Downloads

Hier findest du weiterführende Informationen rund um das Thema Studiengebühren für ein Zweitstudium.

Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)Informationen über die Studiengebühren für ein Zweitstudium


Hinweis: Für die studentischen Beiträge und Studiengebühren werden keine Rechnungen oder Zahlungsbestätigungen ausgestellt.

Weiterführende Hinweise

Die fristgerechte Zahlung der studentischen Beiträge und der evtl. anfallenden Studiengebühren ist Voraussetzung für deinen Start, sowie die Fortsetzung deines Studiums an der DHBW.

Beitragspflichtig sind alle an der DHBW immatrikulierten Studierenden. Auch Studierende die sich in einem Urlaubs- oder Auslandssemester befinden, oder Studierende die ihr Studium aufgrund fehlender Prüfungsleistungen verlängern müssen, sind ganz regulär beitragspflichtig.

Die offizielle Zahlungsaufforderung wird dir frühzeitig, in der Regel ca. 1 Monat vor Semesterbeginn, zugestellt:

  • Die Zahlungsinformation für die studentischen Beiträge, inkl. Bankverbindung und persönlichem Verwendungszweck erhältst du per E-Mail auf die von dir im Immatrikulationsantrag angegebene private E-Mail Adresse (bitte überprüfe deinen Spam-Ordner!). In den Folgesemestern erhältst du die Zahlungsinformation dann auf deine @dhbw.de E-Mail Adresse, sowie zusätzlich als Download Datei in deinem DUALIS WebClient.
  • Die Gebührenbescheide für die Studiengebühren werden separat per Post an die von dir angegebene Adresse verschickt. Bitte beachte hier die ggfls. abweichende Zahlungsfrist sowie den gesonderten Verwendungszweck.

Hinweis: Sowohl die studentischen Beiträge, als auch die Studiengebühren sind jeweils mit Beginn des Semesters fällig, sprich bis 01.10. für das Wintersemester und bis 01.04. für das Sommersemester. Solltest du also bis Semesterbeginn keine Zahlungsaufforderung erhalten haben, wende dich bitte an die zuständige Beitragssachbearbeitung deiner Studienakademie.

Solltest du dein Studium an der DHBW nicht antreten ist es zwingend notwendig, dein zuständiges Sekretariat darüber zu informieren.

Weitere Informationen findest du auch in den FAQ am Ende dieser Seite.

„Incomings“ sind im Bereich Gebühren und Beiträge: Studierende von ausländischen Hochschulen die auf Grund einer Vereinbarung/ Kooperation nur für einen bestimmten Abschnitt ihres Studiums an der DHBW vor Ort sind. Bedeutet, der Schwerpunkt des Lehrangebots bzw. die Heimathochschule ist die ausländische Hochschule und nicht die DHBW.

Die fristgerechte Zahlung der studentischen Beiträge ist aber auch für dich als Incoming, Voraussetzung für deinen Start, sowie die Fortsetzung deines Studiums an der DHBW.

Die offizielle Zahlungsaufforderung (Zahlungsinformation für die studentischen Beiträge, inkl. Bankverbindung und persönlichem Verwendungszweck) erhältst du spätestens an deinem ersten DHBW Tag über dein zuständiges International Office und/ oder per E-Mail. Zudem erhältst du die Zahlungsinformation zusätzlich als Download Datei in deinem DUALIS WebClient.

Besonderheit:

  • Beitragspflicht: Studierendenwerksbeitrag (gem. Beitragssatzung) während deinem Aufenthalt an der DHBW
  • Befreiung von der Beitragspflicht: Verwaltungskostenbeitrag (gem. § 12 Abs. 3 LHGebG), Studierendenschaftsbeitrag (gem. § 2 Beitragssatzung)

Hinweis:

  • DHBW Lörrach: Studierende der Partnerhochschulen FHNW und UHA die in einem Trinationalen Studiengang eingeschrieben sind, und bereits an ihrer Heimathochschule die vollen Gebühren entrichten, sind auf Grund einer gesonderten Regelung an der DHBW vollständig von der Beitragspflicht für die studentischen Beiträge befreit.

 

Für die studentischen Beiträge und Studiengebühren werden keine Rechnungen, Zahlungsbestätigungen oder Quittungen ausgestellt. Die Beträge werden gem. Gesetz oder entsprechender Beitragsordnung erhoben. Als offizielle Zahlungsaufforderung dient die Zahlungsinformation für die studentischen Beiträge, sowie der Gebührenbescheid für die Studiengebühren.

Da es sich bei den Beträgen um persönliche Zahlungsvorgänge handelt, können die Zahlungsinformation und der Gebührenbescheid nur auf dich, als Studierender und vertraglicher Zahlungsschuldner, ausgestellt werden. Die Übernahme der Beiträge und Gebühren durch z.B. den Dualen Partner oder deine Eltern, muss selbst, im Innenverhältnis mit Dritten geregelt werden.

Hinweis: Als Nachweis über die erfolgte Zahlung, dient die Zahlungsinformation und/ oder der Gebührenbescheid in Verbindung mit dem elektronischen Kontoauszug (Umsatzliste). 

Bei einer Stornierung deiner Immatrikulation (Nichtantritt des Studiums) oder bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn des Semesters, können die bereits gezahlten studentischen Beiträge und Studiengebühren gem. Gesetz und entsprechender Beitragsordnung rückerstattet werden. Der Antrag auf Stornierung oder Exmatrikulation muss fristgerecht bei der zuständigen exmatrikulierenden Stelle (z.B. Prüfungsamt, SSL oder Studiengangssekretariat) an deiner Studienakademie eingegangen sein.

Antragsfrist:

  • für das Wintersemester bis spätestens 31.10.
  • für das Sommersemester bis spätestens 30.04.

Eine Erstattung erfolgt ausschließlich an dich als Studierender bzw. vertraglicher Zahlungsschuldner, nur auf Antrag und nach Ablauf der Widerspruchs- bzw. Klagefrist (einen Monat nach Bekanntgabe der Exmatrikulation).

Hinweis: Studierende, die eine nach der Studien­- und Prüfungsordnung erforderliche Studien- oder Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden haben, verlieren dadurch ihren Prüfungsanspruch. Auch wenn du den Bescheid über den Verlust des Prüfungsanspruchs bereits erhalten hast, bist du weiterhin an der DHBW immatrikuliert, kannst die Vorteile deines Studierendenstatus nutzen, und bist somit ganz regulär beitragspflichtig. Die Exmatrikulation erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist mit Wirkung zum Ende des laufenden Semesters.

Für weitere Informationen zur Exmatrikulation oder der Exmatrikulation auf Antrag mit sofortiger Wirkung kannst du dich gerne an dein zuständiges Prüfungsamt wenden. Bitte beachte zudem die besonderen Fristen bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses vor Ende des Studiums. Auch hier besteht die Möglichkeit, eine Exmatrikulation mit sofortiger Wirkung zu beantragen.

Wenn die Einziehung der studentischen Beiträge und/ oder Studiengebühren bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für dich, den vertraglichen Schuldner, bedeuten würde und der Anspruch durch die Stundung nicht gefährdet erscheint, kann gem. Gesetz auf Antrag eine Stundung gewährt werden.

Eine „erhebliche Härte“ gem. § 21 LGebG bedeutet, dass die unverschuldete, wirtschaftliche Notlage nach Aufnahme des Studiums eintrat und die Einziehung der Beiträge und Gebühren zum Zahlungszeitpunkt deine wirtschaftliche Existenz vernichten oder ernstlich gefährden würde.

Der vollständige Antrag ist vor Zahlungsfrist bei der zuständigen Stelle einzureichen. Antragsstellung:

  • Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenschaftsbeitrag: der formlose Antrag, inkl. Begründung und entsprechender Nachweise ist vor Zahlungsfrist per E-Mail bei deiner zuständige Beitragssachbearbeitung einzureichen.
  • Studierendenwerksbeitrag: Der Beitrag kann gem. Beitragsordnung nicht erlassen, nicht ermäßigt und nicht gestundet werden.
  • Studiengebühren: der offizielle Antrag, inkl. Begründung und entsprechender Nachweise ist vor Zahlungsfrist bei der zuständigen Zentralstelle einzureichen.

Hinweis: Die Beantragung einer Stundung allein hat keine Auswirkungen auf die Fälligkeit der studentischen Beiträge oder Studiengebühren. Diese sind weiterhin innerhalb der genannten Fristen zur Fortsetzung deines Studiums fällig. Jeder Antrag wird im Wege der Einzelfallprüfung entschieden. Ansprüche für die Zukunft können hieraus nicht automatisch abgeleitet werden.

Bei einer verspäteten oder Nicht-Zahlung der studentischen Beiträge und Studiengebühren wirst du von der Landesoberkasse (LOK) gemäß § 1 LVwVGKO angemahnt und es werden zusätzliche Mahngebühren, sowie Säumniszuschläge gem. § 20 LGebG fällig. Die Mahnung ergeht per Einschreiben.

Bei Missachtung der Mahnung, erfolgt die Androhung der Exmatrikulation von Amts wegen auf Grund nicht bezahlter Beiträge und Gebühren sowie die offizielle Exmatrikulation von Amts wegen gem. § 62 Abs. 2 Satz 4 LHG mit Wirksamkeit zum Ende des Semesters. Zudem werden die offenen Forderungen bzw. dein Fall für die Vollstreckung freigegeben. 

Die DHBW erhebt für Leistungen auf Antrag oder sonst individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren. So entstehen z.B. für die Beantragung und Erstellung verloren gegangener Dokumente zusätzliche Gebühren gem. Gebührensatzung der DHBW. Die aktuelle Gebührensatzung findest du im Download Bereich am Ende dieser Seite.     

Finanzierung

Studierende der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) erhalten während ihres gesamten Studiums von ihrem dualen Partnerunternehmen eine monatliche Vergütung. Trotzdem kann es Situationen im Leben geben, in denen das monatliche Gehalt für die Finanzierung des Studiums oder des Lebensunterhaltes nicht (mehr) ausreicht.

Die DHBW beteiligt sich derzeit nicht an der Vergabe von Deutschlandstipendien. Grund ist die im Vergleich zu anderen Hochschulen wesentlich schwierigere Fördermittelakquise, da die Finanzierung des Studiums für Studierende der DHBW bereits durch die Ausbildungsvergütung gesichert ist und diese daher weniger als andere Studierende auf eine Stipendienförderung angewiesen sind.

Abgesehen von dem Deutschlandstipendium, gibt es jedoch zahlreiche Stipendien, z.B. von Begabtenförderungswerken und private Stiftungen die gezielt junge Menschen während des Studiums unterstützen.

Hilfreiche Links zur Stipendiensuche:

Studierende der DHBW können Leistungen nach dem Ausbildungsförderungsgesetz (BAföG) erhalten. Das Gehalt kann durch BAföG aufgestockt werden, sofern dieses unterhalb des regulären BAföG-Satzes liegt. Ob Kindergeld oder andere steuerliche Vergünstigungen genutzt werden können, ist dabei immer abhängig von der persönlichen Situation. Bei Fragen zum Thema BAföG daher bitte direkt an das zuständige Studierendenwerk deines Standortes wenden.

Weitere Infos zum BAföG

Die Initiative ArbeiterKind.de unterstützt Studierende aus Familien ohne Hochschulerfahrung auf ihrem Weg zu einem erfolgreichen Studienabschluss. Die Mitglieder sind größtenteils selbst die Ersten in ihren Familien, die studieren oder studiert haben und wissen deswegen aus eigener Erfahrung, welche Herausforderungen einem im Studium begegnen können.

Weitere Infos zur Initiative ArbeiterKind.de

Das Bildungskreditprogramm der Bundesregierung bietet Studierenden in fortgeschrittenen Ausbildungsphasen die Möglichkeit, einen einfachen, zinsgünstigen und den individuellen Bedürfnissen flexibel anpassbaren Kredit unabhängig von Vermögen und Einkommen zu erhalten.

Im Gegensatz zur Ausbildungsförderung nach dem BAföG ist der Bildungskredit unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie dem der Eltern bzw. Ehe- oder Lebenspartner (im Sinne einer eingetragenen Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG).

Weitere Infos zum Bildungskredit der Bunderegierung

Im Gegensatz zum Bildungskredit soll der KfW-Studienkredit grundsätzlich nur als ein Baustein der Studienfinanzierung dienen und so z.B. die Lebenshaltungskosten während des Studiums finanzieren. Deswegen ist der KfW-Studienkredit auch mit BAföG und dem Bildungskredit kombinierbar.

Der Zinssatz ist variabel und wird halbjährlich an die Kapitalmarktentwicklung angepasst. Analog zum Bildungskredit erfolgt die Kreditvergabe unabhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen.

Weitere Infos zum Studienkredit der KfW

FAQ & Downloads

Du hast Fragen bezüglich der Studienkosten oder Finanzierung? Nachstehend findest du eine kleine Übersicht. Ansonsten darfst du dich gerne auch jeder Zeit an die zuständige Beitragssachbearbeitung deiner DHBW Studienakademie oder die jeweilige Studiengebühren Zentralstelle wenden.

Erhalte ich eine Zahlungsinformation oder ähnliches? Und wenn ja, wann und wie?

Ja, jeder immatrikulierte Studierende erhält eine Zahlungsinformation.

Die Zahlungsinformation für die studentischen Beiträge, inkl. Bankverbindung und persönlichem Verwendungszweck erhältst du per E-Mail auf die von dir im Immatrikulationsantrag angegebene private E-Mail Adresse (bitte überprüfe deinen Spam-Ordner!). In den Folgesemestern erhältst du die Zahlungsinformation dann auf deine @dhbw.de E-Mail Adresse, sowie zusätzlich als Download Datei in deinem DUALIS WebClient.

Die Gebührenbescheide für die Studiengebühren werden separat per Post an die von dir angegebene Adresse verschickt. Bitte beachte hier die ggfls. abweichende Zahlungsfrist sowie den gesonderten Verwendungszweck.

Sowohl die studentischen Beiträge, als auch die Studiengebühren sind jeweils mit Beginn des Semesters fällig, sprich bis 01.10. für das Wintersemester und bis 01.04. für das Sommersemester. Solltest du also bis Semesterbeginn keine Zahlungsaufforderung erhalten haben, wende dich bitte an die zuständige Beitragssachbearbeitung deiner Studienakademie.


Bis wann muss ich meine Studienbeiträge/ Studiengebühren zahlen?

Die studentischen Beiträge sind ab dem WiSe 2025/26 mit Beginn des Semesters fällig, sprich bis 01.10. für das Wintersemester und bis 01.04. für das Sommersemester

Die Studiengebühren sind ebenfalls immer mit Beginn des Semesters, sprich bis 01.10. oder 01.04. fällig.

Wichtig: Alle Beträge müssen fristgerecht bis zum Fälligkeitsdatum (maßgeblich ist hier der Zahlungseingang zum Fälligkeitstermin!) unter Angabe des persönlichen Verwendungszweckes auf unserem Konto eingegangen sein. Bitte richte keinen Dauerauftrag ein, da sich die Beitragshöhe oder der Verwendungszweck ändern können und deine Zahlung dann nicht mehr korrekt zugeordnet werden kann.

Bei Zahlungen aus dem Ausland können ggfls. Überweisungsgebühren anfallen. Diese Gebühren sind vom Überweisenden zu tragen und müssen bei der Zahlung zusätzlich berücksichtigt werden.


Erhalte ich eine Rechnung/ Zahlungsbestätigung/ Quittung oder ähnliches?

Nein, die DHBW stellt in diesem Zusammenhang grundsätzlich keine Rechnungen, Zahlungsbestätigungen, Quittungen oder ähnliches aus. Als Nachweis über die erfolgte Zahlung, dient die dir zugesandte Zahlungsinformation und/ oder der Gebührenbescheid in Verbindung mit dem elektronischen Kontoauszug (Umsatzliste). Dieser Zahlungsnachweis wird auch von externen Behörden, z.B. Finanzamt akzeptiert


Mein Dualer Partner/ meine Eltern möchten die Studienbeiträge/ Studiengebühren zahlen. Geht das?

Ja, aber: die DHBW stellt für die Studienbeiträge und Studiengebühren keine Rechnungen aus. Die Zahlungsinformation und der Gebührenbescheid können nur auf dich, als Studierender und vertraglicher Zahlungsschuldner, ausgestellt werden. Die Übernahme der Beiträge und Gebühren durch z.B. den Dualen Partner oder deine Eltern, muss selbst, im Innenverhältnis mit Dritten geregelt werden.

Bitte achte zudem auf den korrekten Verwendungszweck, da die Zahlung ansonsten nicht richtig zugeordnet werden kann. Grundsätzlich sollten Sammelüberweisungen des Dualen Partners vermieden werden. Sollte dein Dualer Partner trotzdem eine Sammelüberweisung für mehrere Studierende tätigen, muss aus dem Verwendungszweck die klare Zuordnung hervorgehen. Zudem sollte sicherheitshalber ein Zahlungsavis an die zuständige Beitragssachbearbeitung deiner DHBW Studienakademie versendet werden.


Mir ist bei der Überweisung ein Tippfehler/ Zahlendreher/ etc. passiert. Was kann ich tun?

Nicht schlimm. Bitte schreibe eine E-Mail, inkl. Zahlungsnachweis/ Screenshot deiner Überweisung an die zuständige Beitragssachbearbeitung deiner DHBW Studienakademie. Wir werden anschließend versuchen deine Zahlung manuell zu zuordnen.


Ich habe zu wenig/ zu viel/ doppelt überwiesen. Was kann ich tun?

Nicht schlimm. Wenn du

  • zu wenig gezahlt hast: Bitte einfach den Restbetrag unter dem selben Verwendungszweck nachüberweisen.
  • zu viel oder doppelt gezahlt hast: Bitte eine E-Mail, inkl. Zahlungsnachweis/ Screenshot deiner Überweisungen an die zuständige Beitragssachbearbeitung deiner DHBW Studienakademie senden. Wir werden anschließend die Über- oder Doppelzahlung zurücküberweisen.

Hinweis: Wenn nicht nur du, sondern zusätzlich noch dein Dualer Partner oder Eltern gezahlt haben, wir die Doppelzahlung immer an deinen Dualen Partner oder Eltern zurücküberwiesen. Wie bereits erwähnt, der vertragliche Zahlungsschuldner bist du.

Ich habe bereits gezahlt. Wieso überweist mir die Landesoberkasse das Geld zurück?

Geldeingänge können erst verbucht werden, wenn die dazu gehörenden Forderungen ausgelöst wurden. In der Regel ab dem 01.09. für das Wintersemester und ab dem 01.03. für das Sommersemester. Alle Geldeingänge vor Forderungsauslösung werden automatisch zurücküberwiesen.

Bitte warte deshalb mit der Zahlung der studentischen Beiträge bis du von uns die entsprechende Zahlungsaufforderung erhalten hast (Zahlungsinformation an deine @dhbw.de E-Mail Adresse, sowie zusätzlich als Download Datei in deinem DUALIS WebClient). Erst dann kann die Landesoberkasse (LOK) deine Überweisung auch verbuchen.

Das Selbe gilt für die Studiengebühren. Bitte warte mit der Überweisung, bis du von uns den entsprechenden Gebührenbescheid (per Post) erhalten hast.


Ich kann meine Studienbeiträge/ Studiengebühren nicht fristgerecht zahlen. Was kann ich tun?

Ein großer Vorteil deines dualen Studiums gegenüber einem normalen Studium ist, dass du von deinem Dualen Partner ein monatliches Gehalt erhältst mit dem du dir das Studium finanzieren kannst. Sowohl in der Theorie- als auch in der Praxisphase erhältst du eine monatliche Vergütung. Zudem sind sowohl die studentischen Beiträge, als auch die evtl. anfallenden Studiengebühren bekannt. Aus diesem Grund werden die studentischen Beiträge auch grundsätzlich nicht gestundet oder erlassen.

Sollte die Einziehung der studentischen Beiträge und/ oder Studiengebühren bei Fälligkeit eine erhebliche Härte für dich, den vertraglichen Schuldner, bedeuten, kann gem. Gesetz auf Antrag eine Stundung gewährt werden. Eine „erhebliche Härte“ gem. § 21 LGebG bedeutet, dass die unverschuldete, wirtschaftliche Notlage nach Aufnahme des Studiums eintrat und die Einziehung der Beiträge und Gebühren zum Zahlungszeitpunkt deine wirtschaftliche Existenz vernichten oder ernstlich gefährden würde.

Der vollständige Antrag ist vor Zahlungsfrist bei der zuständigen Stelle einzureichen. Antragsstellung:

  • Verwaltungskostenbeitrag, Studierendenschaftsbeitrag: der formlose Antrag, inkl. Begründung und entsprechender Nachweise ist vor Zahlungsfrist per E-Mail bei deiner zuständige Beitragssachbearbeitung einzureichen.
  • Studierendenwerksbeitrag: Der Beitrag kann gem. Beitragsordnung nicht erlassen, nicht ermäßigt und nicht gestundet werden.
  • Studiengebühren: der offizielle Antrag, inkl. Begründung und entsprechender Nachweise ist vor Zahlungsfrist bei der zuständigen Zentralstelle einzureichen.

Hinweis: Die Beantragung einer Stundung allein hat keine Auswirkungen auf die Fälligkeit der studentischen Beiträge oder Studiengebühren. Diese sind weiterhin innerhalb der genannten Fristen zur Fortsetzung deines Studiums fällig. Jeder Antrag wird im Wege der Einzelfallprüfung entschieden. Ansprüche für die Zukunft können hieraus nicht automatisch abgeleitet werden.

Natürlich kann es im Leben auch immer wieder Situationen geben, in denen das monatliche Gehalt für die Finanzierung des Studiums oder des Lebensunterhaltes nicht (mehr) ausreicht. Wenn Stipendien oder Kredite keine Option oder bereits ausgeschöpft sind, dann wende dich gerne an die zuständige Beitragssachbearbeitung deiner DHBW Studienakademie oder die entsprechende Zentralstelle.


Was passiert wenn ich nicht fristgerecht zahle?

Wenn dein Geld nicht fristgerecht auf unserem Konto eingegangen ist (01.10. bzw. 01.04.), dann wirst du von der Landesoberkasse (LOK) eine Mahnung zzgl. Mahngebühren und ggf. Säumniszuschlägen per Post erhalten. Ab Ausstellungsdatum des Mahnschreibens hast du dann nochmal 14 Tage Zeit deine Schulden zu begleichen.

Bei einer Missachtung der Mahnung bzw. Nichtbegleichung der Schulden erfolgt anschließend die Androhung der Exmatrikulation gem.  § 62 Abs. 2 Nr. 4 (LHG) sowie darauf folgend die offizielle Exmatrikulation von Amts wegen. Die LOK übergibt deinen Fall an die Vollstreckung.


Ich habe ein Mahnschreiben der Landesoberkasse erhalten. Was muss ich jetzt tun?

Bei einer verspäteten oder Nicht-Zahlung der studentischen Beiträge und/ oder Studiengebühren, erhältst du von der Landesoberkasse (LOK) per Einschreiben eine Mahnung zzgl. Mahngebühren und Säumniszuschlägen. Bitte begleiche deine Schulden innerhalb der angegebenen 14 Tage.

Hinweis: Die LOK ist der Mahn- und Vollzugsdienstleister der DHBW. Bei Rückfragen zu deiner Mahnung bzw. aktuell offenen Beträgen, wende dich also bitte direkt an die LOK. Damit deine Anfrage korrekt zugeordnet und schnellst möglich beantwortet werden kann, benötigt die LOK nachstehende Angaben von dir:

  • deine DHBW Studienakademie
  • deine Matrikelnummer
  • deinen vollständigen Name + Adresse
  • sowie die Beleg- und Referenznummer deines Mahnschreibens

Bitte nutze deine @dhbw.de E-Mail Adresse und sende deine Anfrage an: poststelle[at]lok.bwl.de


Ich befinde mich aktuell im Ausland/ absolviere ein Auslandssemester. Muss ich trotzdem zahlen?

Ja, auch während deinem Auslandsaufenthalt bist du ganz regulär beitrags- und gebührenpflichtig. Nur wenn du die studentischen Beiträge fristgerecht bezahlst, bleibst du weiterhin immatrikuliert und behältst auch deinen Studierendenstatus. Das Selbe gilt für die Studiengebühren.


Ich habe eine Beurlaubung beantragt. Muss ich trotzdem zahlen?

Ja, auch während einem Urlaubssemester bist du ganz regulär beitragspflichtig. Nur wenn du die studentischen Beiträge fristgerecht bezahlst, bleibst du weiterhin immatrikuliert und behältst auch deinen Studierendenstatus.

Anders sieht es bei den Studiengebühren aus. Während einer Beurlaubung kannst du auf Antrag von den Studiengebühren befreit werden. Bitte beachte, dass hierfür der vollständige Antrag, inkl. Nachweise gem. § 6 Abs. 2.1 vor Beginn des Semesters, also vor 01.10. für das Wintersemester bzw. vor. 01.04. für das Sommersemester bei der zuständigen Zentralstelle einzureichen ist.

Hinweis: Beurlaubte Studierende sind nicht berechtigt an Lehrveranstaltungen teilzunehmen oder Prüfungsleistungen abzulegen. Nähere Informationen hierzu findest du in der jeweiligen Immatrikulationssatzung für Bachelor und Master.


Ich befinde mich bereits im 6. Semester, habe aber noch offene Prüfungsleistungen. Muss ich trotzdem zahlen?

Ja, beitragspflichtig sind alle an der DHBW immatrikulierten Studierenden. Wenn du dein Studium aufgrund fehlender Prüfungsleistungen verlängern musst, bleibst du somit ganz regulär beitragspflichtig.

Anders sieht es bei noch offenen Prüfungsergebnissen aus. Hier empfehlen wir dir einen Antrag auf Exmatrikulation zum Ende des Semesters zu stellen. Bei Fragen rund um das Thema Exmatrikulation auf Antrag, wende dich aber gerne an dein zuständiges Prüfungsamt.

Ich bin mein Studium nicht angetreten/ habe meine Immatrikulation storniert/ habe mich exmatrikulieren lassen. Wie erhalte ich mein Geld zurück?

Bei einer Stornierung deiner Immatrikulation (Nichtantritt des Studiums) oder bei einer Exmatrikulation binnen eines Monats nach Beginn des Semesters, können die bereits gezahlten studentischen Beiträge und Studiengebühren gem. Gesetz und entsprechender Beitragsordnung rückerstattet werden. Der Antrag auf Stornierung oder Exmatrikulation muss fristgerecht bei der zuständigen exmatrikulierenden Stelle (z.B. Prüfungsamt, SSL oder Studiengangssekretariat) an deiner Studienakademie eingegangen sein.

Antragsfrist:

  • für das Wintersemester bis spätestens 31.10.
  • für das Sommersemester bis spätestens 30.04.

Du hast noch Fragen?

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