Gremienwahlen 2025

Allgemeine Informationen

Der neue Wahlzeitraum ist vom 22.05.2025, 12 Uhr bis 02.06.2025, 12 Uhr.  

Am Montag, 26.05.2025, von 16.00 – 18.00 Uhr, steht der Login für DHBW – Studierende NICHT zur Verfügung.

Wählen Sie!

Hinweis zur Wahl allgemein: Stimmzettel und Anzahl zu vergebender Stimmen

Die für Sie relevanten Stimmzettel werden Ihnen nach dem Login angezeigt. Sie haben so viele Stimmen, wie Mitglieder Ihrer Wählergruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl). Verfügen Sie über mehr Stimmen, als Kandidat*innen zur Wahl stehen, verfallen die überzähligen Stimmen. Es kann je Kandidat*in nur eine Stimme abgegeben werden (keine Stimmenhäufung).

Ihnen werden auch die Stimmzettel für Mitgliedergruppen ohne eingereichte zugelassene Wahlbewerbungen angezeigt. Diese Stimmzettel sind mit dem Hinweis „Es liegen keine zugelassenen Wahlbewerbungen vor.“ gekennzeichnet. Bitte drücken Sie dennoch den Button "Stimmabgabe prüfen" und anschließend den Button "Stimme abgeben", damit Ihre Teilnahme an der Wahl (Wahlbeteiligung) erfasst wird.

Hier geht es zur Wahl:

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Informationen zur Wahl und Wahlmodalitäten

Gremium Wer wählt?
Zentraler Senat
  • Studierende
Örtlicher Senat
  • Akademische Mitarbeiter*Innen der DHBW Heilbronn
  • Sonstige Mitarbeiter*Innen der DHBW Ravensburg
  • Studierende
Örtlicher Hochschulrat
  • Studierende
Studierendenparlament und Wahlversammlung der Verfassten Studierendenschaft
  • Studierende

Die Wahlen finden im Zeitraum vom 22. Mai, 12:00 Uhr, bis 2. Juni 2025, 12:00, Uhr als Online-Wahlen statt.

Wählergruppe Mitgliederzahl Anmerkung
Amtsmitglied
Rektor*in 1  
Amtsmitglieder ohne Stimmrecht, nur beratend
Je Prorektor*in und ggfls. weitere*r Prorektor*in, soweit ernannt oder bestellt 1-2  
Dekane*innen   Unterschiedlich an den Studienakademien, oft auch in Personalunion mit Amt des Prorektors*in
Leitung Außenstelle, soweit ernannt oder bestellt Ggfls. 1  
Leiter*in der Örtlichen Verwaltung 1  
Wahlmitglieder
Hochschullehrer*innen Bis zu fünf Mitglieder jedes Studienbereichs  
Akademische Mitarbeiter*innen Je Studienbereich 1  
Sonstige Mitarbeiter*innen Je Studienbereich 1  
Studierende Je Studienbereich 1  
     

 

Wählergruppe Mitgliederzahl Anmerkung
Amtsmitglieder
Rektor*in 1  
Je Prorektor*in und ggfls. weitere*r Prorektor*in, soweit ernannt oder bestellt 1-2  
Dekane*innen   Unterschiedlich an den Studienakademien, oft auch in Personalunion mit Amt des Prorektors*in
Leitung Außenstelle, soweit ernannt oder bestellt Ggfls. 1  
Leiter*in der Örtlichen Verwaltung 1  
Wahlmitglieder
Hochschullehrer*innen Je Studienbereich 1  
Duale Partner Je Studienbereich 2 und so viel weitere, bis die Gesamtzahl der Vertreter*innen der Studienakademie erreicht ist Variiert je nach Anzahl der Studienbereiche am Standort
Studierende Je Studienbereich 1  

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Es können nur die Kandidat*innen gewählt werden, die eine zugelassene Wahlbewerbung eingereicht haben. Andere Personen als diese Kandidaten*innen können nicht gewählt werden.

Die Wahlen sind u.a. als freie und geheime Wahlen durchzuführen. Es liegt daher an jeder*m Wähler*in, die Wahl unbeeinflusst, unbeobachtet und höchstpersönlich durchzuführen. Sollte es Ihnen wegen körperlicher Gebrechen nicht möglich sein, die Stimmzettel eigenhändig auszufüllen, so können Sie sich einer Vertrauensperson bedienen.

Die Wahl wird gemeinsam mit der Polyas GmbH durchgeführt.

Die Polyas GmbH bietet Online-Wahlen an, die das Wahlverfahren an sich sowie die anschließende Auszählung online-basiert durchführen.

Örtliche Wahlleitungen

  Wahlleiter(in)/Stellvertreter(in) Adresse
DHBW CAS Herr Dr. Martin Backfisch

Bildungscampus 13
74076 Heilbronn
Tel. 07131/3898-211
E-Mail: wahlvorstand[at]cas.dhbw.de

Herr Chris Neumann

Bildungscampus 13
74076 Heilbronn
Tel. 07131/3898-209
E-Mail: wahlvorstand[at]cas.dhbw.de

DHBW Heidenheim Frau Jasmin Jope

Marienstraße 20
89518 Heidenheim
Tel.: 07321/2722-128
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-heidenheim.de

Herr Thorsten Woisetschläger

Marienstraße 20
89518 Heidenheim
Tel.: 07321/ 2722-127
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-heidenheim.de

DHBW Heilbronn Frau Dr. Christine Bauer

Bildungscampus 4
74076 Heilbronn
Tel.: 07131/1237-15701
E-Mail: gremien[at]heilbronn.dhbw.de

Frau Petra Wurnig

Bildungscampus 4
74076 Heilbronn
Tel.: 07131/1237-15702
E-Mail: gremien[at]heilbronn.dhbw.de

DHBW Karlsruhe Frau Anna Geisler

Erzbergerstr. 121
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721/9735-631
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-karlsruhe.de

Frau Annika Köhn

Erzbergerstr. 123
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721/9735-746
E-Mail: gremienwahlen@dhbw-karlruhe.de 

DHBW Lörrach Herr Bernd Juraschko

Hangstraße 46-50
79539 Lörrach
Tel.: 07621/2071-161
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-loerrach.de

Herr Thomas Graf

Marie-Curie-Straße 4
79539 Lörrach
Tel.: 07621/2071-276
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-loerrach.de

DHBW Mannheim Frau Kristina Kohr

Coblitzallee 1-9
68163 Mannheim;
Tel.: 0621/4105-1507
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-mannheim.de

Frau Yvonne Melchior-Kommeier

Coblitzallee 1-9
68163 Mannheim
Tel.: 0621/4105-1442
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-mannheim.de 

DHBW Mosbach
mit Campus Bad Mergentheim
Herr Axel Hecker

Lohrtalweg 10
74821 Mosbach
Tel.: 06261/939-559
E-Mail: gremienwahlen[at]mosbach.dhbw.de

Herr Timo Lauer

Lohrtalweg 10
74821 Mosbach
Tel.: 06261/939-449
E-Mail: gremienwahlen[at]mosbach.dhbw.de

DHBW Ravensburg
mit Campus Friedrichshafen
Herr Andreas Reutter

Marienplatz 2
88212 Ravensburg
Tel.: 0751/18999-2160
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-ravensburg.de

Frau Elisabeth Ligendza

Marienplatz 2
88212 Ravensburg
Tel.: 0751/18999-2147
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-ravensburg.de

DHBW Stuttgart
mit Campus Horb
Herr Stefan Joch

Rotebühlstraße 133
70197 Stuttgart
Tel.: 0711/1849-4734
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-stuttgart.de

Frau Sandra Gapp Rotebühlstraße 133
70197 Stuttgart
Tel.: 0711/1849-659
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-stuttgart.de
DHBW Villingen-Schwenningen Frau Birgit Simon

Erzbergerstr. 17
78054 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07720/3906-104
E-Mail: gremienwahlen.vs[at]dhbw.de

Frau Anja Kehrer

Friedrich-Ebert-Str. 30
78054 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07720/3906-170
E-Mail: gremienwahlen.vs[at]dhbw.de

Zentrale Wahlleitung

  Wahlleiter(in)/Stellvertreter(in) Adresse
DHBW Frau Birgit Simon Erzbergerstr. 17
78504 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07720/3906-104
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw.de
Herr Jörg Pahlenberg Friedrichstraße 14
70174 Stuttgart
Tel.: 0751/18999-2170
E-Mail gremienwahlen[at]dhbw.de

 

Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 17. Februar 2025 (49. Arbeitstag vor dem (ersten) Wahltag).

Wählen und gewählt werden kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

In der Gruppe der Hochschullehrer*innen sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar:

  • Honorarprofessoren*innen, Gastprofessoren*innen, im Ruhestand befindliche Professoren*innen sowie Ehrensenatoren*innen.
  • Angehörige der Hochschule, z. B. Alumni.
  • Hochschullehrer*innen, die für die Dauer von mehr als sechs Monaten beurlaubt sind oder mit bis zu sechs Monaten befristet sind.
  • Nicht wählbar (passives Wahlrecht) sind Hochschullehrer*innen, deren Umfang der Dienstaufgaben weniger als 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit umfasst oder weniger als 50 % des durchschnittlichen Umfangs der Dienstaufgaben des entsprechenden vollbeschäftigten Personals entspricht.
  • Nicht wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind Hochschullehrer*innen, deren Umfang der Dienstaufgaben weniger als 25 % der regelmäßigen Arbeitszeit umfasst oder weniger als 25 % des durchschnittlichen Umfangs der Dienstaufgaben des entsprechenden vollbeschäftigten Personals entspricht.
    Wer zwischen einem Umfang von 25 % bis 49,99 % der regelmäßigen Arbeitszeit oder des durchschnittlichen Umfangs der Dienstaufgaben des entsprechenden vollbeschäftigten Personals tätig ist, besitzt das aktive, aber nicht das passive Wahlrecht.
  • Hochschullehrer*innen, die haupt- oder nebenamtliche Präsidiumsmitglieder sind, sind wahlberechtigt, aber nicht wählbar.

In der Gruppe der Akademischen und sonstigen Mitarbeiter*innen sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar:

  • Akademische und sonstige Mitarbeiter*innen, die für die Dauer von mehr als sechs Monaten beurlaubt sind oder mit bis zu sechs Monaten befristet beschäftigt sind.
  • Angehörige der Hochschule, z.B. Alumni.
  • Nicht wählbar (passives Wahlrecht) sind Akademische und sonstige Mitarbeiter*innen, deren Arbeitszeit weniger als 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit umfasst.
  • Nicht wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind Akademische und sonstige Mitarbeiter*innen, deren Arbeitszeit weniger als 25 % der regelmäßigen Arbeitszeit umfasst.
    Wer zwischen einem Umfang von 25 % bis 49,99 % der regelmäßigen Arbeitszeit tätig ist, besitzt das aktive, aber nicht das passive Wahlrecht.

In der Gruppe der Studierenden sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar:

  • Studierende im Kontaktstudium.
  • Beurlaubte Studierende.
  • Studierende, die nur während eines bestimmten Abschnitts ihres Studiums an der Hochschule studieren wollen und dazu befristet eingeschrieben sind.
  • Angehörige der Hochschule, z. B. Alumni.
  • Studierende, die zum Stichtag (14. Juni 2024) bestandskräftig exmatrikuliert sind.

 

Gehören Sie mehreren Mitgliedergruppen an, sind Sie nur in einer Mitgliedergruppe wahlberechtigt.

Sie können bis zum Abschluss des vorläufigen Wählerverzeichnisses (4. März 2025) gegenüber Ihrer örtlichen Wahlleitung erklären, in welcher Mitgliedergruppe Sie Ihr Wahlrecht ausüben möchten. Verzichten Sie auf eine solche Erklärung, bestimmt sich Ihre Mitgliedergruppe nach der Reihenfolge der in § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 5 LHG aufgeführten Gruppen:

  1. Hochschullehrer*innen
  2. Akademische Mitarbeiter*innen
  3. Studierende
  4. Sonstige Mitarbeiter*innen

Der zuerst genannten Mitgliedergruppe, die auf Sie zutrifft, werden Sie bei Verzicht einer Erklärung automatisch zugewiesen.

Wählerverzeichnis

Die Auslegung der Wählerverzeichnisse erfolgt im Zeitraum vom 07.- 11. März 2025 ( 3 Arbeitstage, 34. bis 32. Arbeitstag vor dem 1. Wahltag).

Das Recht zur Einsicht beschränkt sich auf die Angaben zur eigenen Person. Das Wählerverzeichnis kann zwischen dem 07. und 11.  März 2025 online eingesehen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine Einsicht in die gesamten Wählerverzeichnisse kann nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses gewährt werden.

Wahlbewerbung / Kandidatur

Mit Ihrer Wahlbewerbung bekunden Sie Ihre Kandidatur.

Bitte beachten Sie, dass die Registrierung im Wählerverzeichnis nicht gleichzeitig die Wahlbewerbung darstellt. Für Ihre Wahlbewerbung ist eine separate Eintragung im Online-Bewerbungstool notwendig.

Wenn Sie für den Örtlichen Hochschulrat (betrifft bei dieser Wahl nur die Studierenden!), den DHBW CAS-Rat, den Örtlichen Senat oder den Zentralen Senat in Ihrer Wählergruppe kandidieren möchten, müssen Sie ab dem 18. März 2025 und bis spätestens 23. März 2025 (23. Arbeitstag vor dem 1. Wahltag) um 15:30 Uhr Ihre Wahlbewerbung über das Online-Bewerbungstool bei der zuständigen Wahlleitung einreichen. Es gelten Datum und Uhrzeit des Eingangs bei der zuständigen Wahlleitung. Sie können sich ausschließlich digital bewerben. Ihre Bewerbung wird der jeweils zuständigen Wahlleitung automatisch zugeleitet.

Ihre Wahlbewerbung ist ab dem 18. März 2025 und bis spätestens 23. März 2025  (23. Arbeitstag vor dem 1. Wahltag) um 15:30 Uhr bei der zuständigen Wahlleitung digital über das Online-Bewerbungstool einzureichen. Es gelten Datum und Uhrzeit des Eingangs bei der zuständigen Wahlleitung. Bitte beachten Sie, dass Sie sich ausschließlich digital bewerben können. Ihre Bewerbung wird der jeweils zuständigen Wahlleitung automatisch zugeleitet.

Die Wahlbewerbung findet in einem Kurs in unserem Gemeinsamen Moodle statt. 

  • Klicken Sie den Link zum Moodle-Kursraum
    https://moodle.dhbw.de/course/view.php?id=10971
  • 1. Wählen Sie „Login für Mitarbeitende“ oder „Login für Studierende“
  • 2. Geben Sie Benutzername, Kennwort und wählen Sie ihren Studienort bzw. Arbeitsort
  • Evtl. müssen Sie die Bedingungen (Datenschutz) zur Verwendung von Moodle bestätigen
  • 3. Selbsteinschreibung: Schreiben Sie sich selbst in den Kurs „DHBW: Gremienwahlen“ ein

 

Sie benötigen für Ihre Wahlbewerbung keine Unterzeichner.

Alle fristgerecht und digital im Online-Bewerbungstool eingereichten Wahlbewerbungen werden von der zuständigen Wahlleitung geprüft. Die zugelassenen Wahlbewerbungen werden spätestens am 08. April 2025 (13. Arbeitstag vor dem 1. Wahltag) jeweils zu einem Wahlvorschlag für jede Wählergruppe jedes zur Wahl stehenden Gremiums zusammengeführt.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden dabei in alphabetischer Reihenfolge gelistet.

Der zuständige Wahlausschuss nimmt anschließend die Endprüfung der Wahlvorschläge vor.

Leider besteht über die Wahlseite der DHBW keine Möglichkeit, sich den Wähler*innen vorzustellen. Selbstverständlich ist es aber möglich, sich den Wähler*innen über selbst organisierte Werbung bekanntzumachen.

Stimmabgabe bei der Online-Wahl

Die Stimmabgabe erfolgt in elektronischer Form. Die Wahlberechtigten geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie für die betreffende Wahl jeweils den dazugehörigen elektronischen Stimmzettel persönlich und unbeobachtet kennzeichnen.

Die Authentifizierung der Wähler*in erfolgt entweder durch Eingabe der zur Verfügung gestellten Zugangsdaten des Benutzeraccounts der DHBW (betrifft die Professor*innen, akademischen Mitarbeiter*innen und Studierenden) oder durch die separat zugesendete TAN in der Anmeldemaske des Wahlportals (betrifft die Ausbildungsstätten/Dualen Partner).

Der die jeweilige Wahl betreffende elektronische Stimmzettel ist entsprechend der im Wahlportal enthaltenen Anleitung elektronisch auszufüllen und abzusenden. Sie haben bis zur endgültigen Stimmabgabe die Möglichkeit, Ihre Eingabe zu korrigieren oder die Wahl abzubrechen. Mit dem Hinweis über die erfolgreiche Stimmabgabe gilt Ihre Stimmabgabe als vollzogen.

Unten finden Sie das Beispiel eines Stimmzettels. Falls Sie für mehrere Wahlen wählen dürfen (z.B. Studierende für Zentralen Senat, Örtlichen Senat und Örtlichen Hochschulrat), werden Ihnen ggf. mehrere Stimmzettel untereinander angezeigt.

  • (1) Allgemeine Hinweise zur Stimmabgabe
  • (2) Bezeichnung des Stimmzettels. Darüber können Sie ablesen, für welche Wahl die nachfolgend genannten Personen kandidieren
  • (3) konkrete Hinweise zur Stimmabgabe für die zuvor genannte Wahl wie z.B. verfügbare Stimmenanzahl. Sie dürfen nur eine Stimme pro Kandidat*in abgeben (keine Stimmenhäufung)
  • (*) Checkboxen zur Vergabe der Stimmen
  • (4) Schaltfläche, um die Wahl abzubrechen (die Wahl kann zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden)
  • (5) Schaltfläche, um die abgegebene Stimmenzahl zu prüfen (entsprechen die vergebenen Stimmen der verfügbaren Stimmenanzahl? Weniger abgegebene Stimmen sind zulässig, mehr abgegebene Stimmen lassen den Stimmzettel ungültig werden).
     
    Ggf. wird im nächsten Schritt eine Warnmeldung angezeigt, falls mehr Stimmen vergeben wurden als zulässig sind. Falls dennoch "fehlerhaft" abgegeben wird (dies ist möglich!), wird die Stimmabgabe als ungültig gewertet.

 

Die Stimmabgabe ist von jedem internetfähigen Endgerät aus möglich (PC, Laptop, Tablet, Smartphone). Sie sollten darauf achten, dass Ihr Endgerät mit der neuesten Version des von Ihnen genutzten Browsers ausgestattet ist, um eine sichere Verbindung zum Wahlsystem zu gewährleisten.
Folgende Browser (aktuelle Versionen) wurden vorab getestet und werden vom Polyas Online-Wahlsystem unterstützt:

  • Chrome
  • Safari
  • Firefox

Für den örtlichen Hochschulrat (nur Wahl der Dualen Partner sowie der Studierenden!) und den DHBW CAS-Rat (nur Wahl der Dualen Partner!) gilt:

  • Der oder die wahlberechtigte Studierende hat pro Studienbereich eine Stimme (Gesamtstimmenzahl). Die wahlberechtigte Ausbildungsstätte des Dualen Partners hat zwei Stimmen je Studienbereich und Standort in und an welchem sie ausbildet.

Für den Örtlichen Senat gilt:

  • Die oder der Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mitglieder ihrer oder seiner Wählergruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl).
  • Hat die oder der Wahlberechtigte mehr Stimmen, als Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen, verfallen die überzähligen Stimmen.
  • Es kann je Kandidatin oder Kandidat nur eine Stimme abgegeben werden (keine Stimmenhäufung). Es brauchen nicht alle Stimmen abgegeben zu werden.

Für den Zentralen Senat gilt:

  • Die oder der Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mitglieder ihrer oder seiner Wählergruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl).

Wenn mehr Stimmen vergeben wurden, als Ihnen zur Verfügung stehen, werden Sie vom System darauf hingewiesen. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Stimmabgabe noch einmal zu ändern oder die Stimmabgabe zu bestätigen. Bei einer Bestätigung der Stimmabgabe wird Ihre Stimme als ungültig gezählt.

Wenn Sie sich im Wahlsystem eingeloggt haben und für 15 Minuten inaktiv sind, werden Sie vom Wahlsystem automatisch ausgeloggt, um Ihre Sicherheit und die Sicherheit der Stimmabgabe zu gewährleisten. Die Stimmauswahl wird nicht zwischengespeichert, wenn das Zeitlimit überschritten wird. Sie können sich in diesem Fall innerhalb des Wahlzeitraums wieder am Wahlsystem anmelden, Ihre Auswahl ggf. korrigieren und den Wahlvorgang abschließen.

Ihre Stimmauswahl wird nicht zwischengespeichert, wenn Sie Ihre Stimmabgabe abbrechen. Sie können sich in diesem Fall innerhalb des Wahlzeitraums wieder am Wahlsystem anmelden, erneut Ihre Auswahl treffen und den Wahlvorgang dann abschließen.

Nein. Laut Wahlordnung der DHBW findet keine Briefwahl statt, sobald online gewählt wird.

In diesem Fall verwenden Sie wahrscheinlich eine zu alte Version Ihres Internetbrowsers. Sie sollten zunächst überprüfen, ob Updates für diesen verfügbar sind und sich die aktuelle Version herunterladen.

Sollten weiterhin Probleme bei der Verbindung zum Wahlsystem auftreten, kontaktieren Sie bitte gremienwahlen[at]dhbw.de.

Wahrscheinlich haben Sie während der Stimmabgabe auf den Zurück-Button des Browsers geklickt. In diesem Fall können Sie sich einfach neu im Wahlsystem anmelden, so wie dies in Ihrer Wahleinladung beschrieben wurde, und die Stimmabgabe von Neuem beginnen.

Sollten weiterhin Probleme bei der Stimmabgabe auftreten, kontaktieren Sie bitte gremienwahlen[at]dhbw.de.

Sicherheitsfragen

Sie sollten bei dem von Ihnen genutzten Endgerät (PC/Notebook, Smartphone oder Tablet) sicherstellen, dass dieses auf dem aktuellen Stand ist. D.h. konkret, dass alle Updates seitens des Herstellers des Systems und des Herstellers des Browsers eingespielt sind.

Weiterführende Informationen zum sicheren Betrieb eines Endgerätes finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Basisschutz-fuer-Computer-Mobilgeraete/Basisschutz-fuer-Computer/basisschutz-fuer-computer_node.html

Zusätzlich sollten Sie in Erwägung ziehen, eine aktuelle Anti-Viren Software auf Ihrem Endgerät zu installieren.

Eine Möglichkeit, weitergehend Sorge dafür zu tragen, dass das eingesetzte System frei von Schadsoftware ist, wäre der Einsatz eines sogenannten Live-Systems.

Für eine sichere Online-Wahl ist auch ein sicheres Benutzerkennwort unabdingbar:

  • Stellen Sie spätestens vor Beginn der Wahl sicher, dass niemand außer Ihnen selbst Ihr aktuelles Benutzerkennwort kennt!
  • Ändern Sie es im Zweifel ab auf ein neues, sicheres Kennwort.

Tipps für ein sicheres Kennwort/Passwort finden Sie u.a. auf den Seiten des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Accountschutz/Sichere-Passwoerter-erstellen/sichere-passwoerter-erstellen_node.html

Die Polyas Wahlsoftware (in der Version CORE 2.2.3) wurde im März 2016 als erste Online-Wahlsoftware durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nach Common Criteria Standards zertifiziert. Das Schutzprofil für sichere Online-Wahlprodukte ist an die im Grundgesetz verankerten Wahlgrundsätze (allgemein, geheim, frei, gleich, unmittelbar) angelehnt. Ihre Wahl mit Polyas ist also sicher.

Weiterführende Infos zum Thema "Sichere Online-Wahlen":

Authentifizierung / Anmeldung

Im Fall der Studierenden, Professor*innen und Akademischen Mitarbeiter*innen wird nach der Anmeldung der*des Wählers*in am DHBW-internen Wahl-Authentifizierungs-Server mit Hilfe ihrer*seiner Zugangsdaten eine eindeutige aber pseudonyme Wählerkennung sowie ein Securelink generiert, welche keinerlei Rückschluss auf dem Polyas-Online-Wahlsystem auf ihre*seine Identität zulässt. Die Stimmabgabe erfolgt dann auf dem Polyas-Online-Wahlsystem anhand dieser Wählerkennung. Die Zugangsdaten bzw. direkt personenbezogene Daten werden nicht weiter übertragen.

Im Fall der Dualen Partner erfolgt die Anmeldung am Polyas-Online-Wahlsystem über die pseudonyme Wählerkennung (ID) und ein dazugehöriges Passwort. Auch hier werden direkt personenbezogene Daten nicht weiter übertragen.

Durchführung der Online-Wahl auf dem Polyas-Online-Wahlsystem

Zum Polyas-Online-Wahlsystem (POLYAS CORE 2.2.3) wird das Wählerverzeichnis in gekürzter Form - lediglich mit Wählerkennung sowie Stimmzettelzuordnungen - im Vorfeld der Wahl übertragen.

Im Polyas-Online-Wahlsystem wird diese pseudonymisierte Identität der/des Wahlberechtigten (Wählerkennung) nach der Anmeldung am Wahlsystem über ein Token anoynmisiert. So ist nicht mehr nachvollziehbar, wie die*der Wähler*in gewählt hat, sondern lediglich, dass sie*er gewählt hat.

Das Polyas-Online-Wahlsystem läuft auf systemisch getrennten Teilsystemen. Das Wählerverzeichnis ist von der Stimmabgabe und der Wahlurne getrennt. Der Stimmabgabeprozess verläuft also auf unterschiedlichen Teilsystemen. Diese Systemarchitektur schützt das Wahlgeheimnis der Wähler.

Nach der Stimmabgabe wird im Polyas-Online-Wahlsystem an der Wählerkennung registriert, dass die Wahl erfolgreich abgeschlossen wurde. Eine erneute Stimmabgabe ist nicht möglich.

Die*der Wahlberechtigte meldet sich mit ihren*seinen Zugangsdaten am Anmeldesystem an. Man kann sich beliebig oft mit den Zugangsdaten am Online-Wahlsystem anmelden, aber nur einmal ihre*seine Stimme verbindlich abgeben. Denn die Stimmabgabe setzt voraus, dass die*der Wahlberechtigte über ein Token verfügt. Wird die Stimme abgegeben, wird der Token gelöscht. So wird die doppelte Stimmabgabe verhindert.

Meldet sich die*der Wahlberechtigte nach erfolgreicher Stimmabgabe ein weiteres Mal am Polyas Online-Wahlsystem an, wird auf Grund des nun fehlenden Tokens statt des/der Stimmzettel eine Fehlermeldung angezeigt mit dem Hinweis, dass die Wahl bereits abgeschlossen wurde.

Die Wahl auf dem Polyas-Online-Wahlsystem findet anhand der pseudonymen Wählerkennungen statt. Ein direkter Personenbezug ist dort somit nicht herstellbar.
Das vorgelagerte DHBW-Authentifizierungssystem ist vom Polyas-Online-Wahlsystem entkoppelt. Nach erfolgter Authentifizierung findet bei der Weiterleitung zu Polyas lediglich die gesicherte Übergabe der bestätigten Wählerkennung statt. Eine Protokollierung der Loginvorgänge findet nur anonymisiert statt (zum Monitoring der Funktion des DHBW-Authentifizierungsservers).

Wahlergebnis

Das Wahlergebnis wird am letzten Tag des Wahlzeitraums, also am 2. Juni 2025  um 12:30 Uhr, ermittelt. 

Die Ermittlung des Wahlergebnisses findet hochschulöffentlich statt. 

Das Wahlergebnis wird außerdem in Form einer Amtlichen Bekanntmachung veröffentlicht. 

Die zentrale Wahlleitung gibt die Namen aller Kandidatinnen und Kandidaten auf die mindestens eine Stimme entfallen ist, in den „Amtlichen Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg" bekannt.

Die Gewählten erhalten ein entsprechendes Bestellschreiben.