Schutz vor sexueller Belästigung
Sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt bezeichnen eine Vielzahl verschiedener Verhaltensweisen mit sexuellem Bezug, die in die Persönlichkeitsrechte der betroffenen Frauen und Männer eingreifen. Dies können – zum Beispiel – verbale Kommentare und Aufforderungen, bestimmte Gesten, Berührungen und sonstige Handlungen, aber auch unerwünschtes Präsentieren pornografischer Darstellungen sein. Solche Verhaltensweisen sind stets einseitig motiviert und nutzen oft ein bestehendes Abhängigkeitsverhältnis aus. In der Folge wird nicht nur das Arbeitsklima an der Hochschule beeinträchtigt, es kann zu unmittelbaren Leistungseinschränkungen bis hin zu erheblichen Auswirkungen auf die geistige und körperliche Gesundheit der Betroffenen kommen.
Die Duale Hochschule Baden-Württemberg verpflichtet sich, ein gleichberechtigtes und von Respekt geprägtes Miteinander am Studien- und Arbeitsort zu fördern. Deshalb übernimmt die DHBW innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs die Verantwortung dafür, dass das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und die Persönlichkeitsrechte gemäß dem Grundgesetz geachtet werden. Dies betrifft alle Mitglieder und Angehörigen der Hochschule.