Was ist das Interkulturelle Zertifikat?

Einer der zentralen Aspekte des Studiums an der DHBW ist die Internationalität. Studierende aller Fachrichtungen haben vielfältige Möglichkeiten, sich global zu engagieren. Kurse zur Verbesserung der Fremdsprachenkenntnisse, interkulturelle Kurse, internationale Clubs, Auslandsaufenthalte und so weiter. Ob als Teil des Curriculums oder nicht, interkulturelle Kompetenzen werden von Studierenden während ihrer Zeit an der DHBW erworben. Das Interkulturelle Zertifikat ist die offizielle Anerkennung Ihrer erworbenen interkulturellen Kompetenzen. Von Trainings und Lehrveranstaltungen über praktische Einsätze oder Studienaufenthalten im Ausland können Studierende ihre internationalen und interkulturellen Aktivitäten nachweisen und erhalten dafür ein, vom Rektor bzw. von der Rektorin, unterzeichnetes Zertifikat.

Säulen

Die Säule Grundlagen der Interkulturellen Kompetenz vermittelt das theoretische Wissen für den Erwerb des Interkulturellen Zertifikats. Aus der Säule müssen mindestens 6 Punkte erbracht werden und es dürfen maximal 12 Punkte erworben werden (entspricht zwei Vorlesungen/Trainings.)

Um für das Interkulturelle Zertifikat anrechenbar zu sein, müssen Trainings, Workshops oder curriculare Vorlesungen einen erheblichen Fokus auf interkulturelle Kompetenz legen. Aktivitäten können unter den Komponenten Interkulturelles Training oder Curriculare Vorlesung angerechnet werden. 

  • Interkulturelles Training:
    • Trainings, Workshops o.Ä. werden von den International Office an ihrer Studienakademie angeboten. Aktivitäten von anderen Abteilungen (z.B. das Zentrum für Interkulturelle Kompetenz in Stuttgart) können auch angerechnet werden, wenn sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an einem interkulturellen Training, das über mindestens acht Lehrstunden von je mindestens 45 Minuten ausgelegt ist. Von externen Anbietern durchgeführte Trainings können bei Gleichwertigkeit berücksichtigt werden. Die Entscheidung über die Anerkennung erfolgt durch die zuständige Studienakademie.
    • Punktzahl: 6 Punkte
  • Curriculare Vorlesung
    • Vorlesungen aus dem Studienverlauf mit einem erheblichen Fokus auf interkulturelle Kompetenz (z.B. „Intercultural Management,“ „Cultural Awareness“ usw.) 
    • Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an curriculare Vorlesungen mit einem Umfang von mindestens 5 ECTS. Die Entscheidung über die hierfür zugelassenen Vorlesungen wird von den Studienakademien getroffen.
    • Punktzahl: 6 Punkte

Die Säule Sprachkompetenz dient der Vermittlung neuer sowie der Weiterentwicklung bestehender Fremdsprachenkenntnisse. In der Säule gibt es keine minimale Punktzahl und ist damit nicht verpflichtend. Es dürfen aber maximal 12 Punkte aus der Säule angerechnet werden.

Aktivitäten unter den einzelnen Komponenten sollen den Erwerb bzw. Weiterentwicklung nachweislich fördern. Im Vergleich zu den anderen Säulen, dürfen erworbene Sprachkenntnisse im Ausland durch einen Sprachkurs, Tandem oder ERASMUS+ OLS angerechnet werden, soweit sie nicht im Learning Agreement stehen. Aktivitäten können unter den Komponenten Curriculare Volesung, Extracurriculare Vorlesung,, Sprachtandem, Sprachkurs und Online-Sprachangebot angerechnet werden.

  • Curriculare Vorlesung:
    • Volesungen aus dem Studienverlauf mit einem Fremdsprachenanteil dürfen angerechnet werden. 
    • Voraussetzung: Erfolgreiche Teilnahme an curricularen Vorlesung mit einem Fremdsprachenanteil von mindestens 50 %.
    • Punktzahl: 1 Punkte pro 10 Lehrstunden (max. 6 Punkte)
  • Extracurriculare Vorlesung:
    • Vorlesungen, die nicht in den Studienverlauf integriert sind.
    • Voraussetzung: Erfolgreiche Teilnahme an Vorlesungen mit mindestens 10 Lehrstunden, die in einer Fremdsprache abgehalten werden.
    • Punktzahl: 1 Punkte pro 10 Lehrstunden (max. 6 Punkte)
  • Sprachkurs
    • Als ein Sprachkurs gelten alle Kurse, die komplett einer Sprache gewidmet sind.
    • Voraussetzung: Erfolgreiche Teilnahme an Sprachkursen, die an der DHBW oder bei externen Anbietern belegt werden.
    • Punktzahl: 1 Punkt pro 4 Lehrstunden
  • Sprachtandem
    • Programm zu Verbesserung der Sprachkenntnisse durch die Übung mit einem/einer Muttersprachler*in.
    • Voraussetzung: Teilnahme an einem Sprachtandem, welches von der DHBW oder einem anerkannten Partner angeboten wird.
    • Punktzahl: 2 Punkte pro aktives Semester
  • Online Sprachangebot
    • Online Sprachkurse, die durch die DHBW angeboten werden. Dies umfasst: Rosetta Stone, OLS, SPEXX und Gymenglisch.  
    • Voraussetzung: Erfolgreich abgeschlossenes Online-Sprachprogramm, welches von der DHBW anerkannt ist.
    • Punktzahl: 4 Punkte pro bestandener Niveaustufe mit jeweils mindestens 40 nachgewiesenen Lehrstunden bei erfolgreichem Abschluss

Die Säule Soziale Erfahrung/ Virtuelle Mobilität bildet den praktischen Einsatz und Gewinnung interkultureller Kompetenzen im Inland bzw, an der DHBW. In der Säule 3 gibt es keine Mindestpunktzahl. Es können maximal 12 Punkte angerechnet werden. Wobei die Säule 3 generell nicht verpflichtend ist, können erworbene Punkte aus der Komponente Virtuelle Mobilität in Fall von höherer Gewalt die Punkte aus der Säule 4 (Auslandsaufenthalt) ersetzen.     

Die Aktivitäten unter der Säule „Soziale Erfahrung/ Virtuelle Mobilität“ dienen dem praktischen Einsatz der interkulturellen Kompetenzen in Deutschland. Aktivitäten sollen Studierende dazu animieren, sich mit Menschen anderer Kulturen in Verbindung zu setzten, damit ein Kulturaustausch stattfinden kann. Komponente der Säule sind: Unterstützung für Internationale Studierende, Soziales Engagement und Virtuelle Mobilität

  • Unterstützung für Internationale Studierende:
    • Voraussetzungen: Engagement bei internationalen Programmen und Einrichtungen der DHBW, wie zum Beispiel die Betreuung von Incoming Studierenden, Teilnahme am International Club oder die Unterstützung des International Offices.
    • Punktzahl: Für die Teilnahme werden pro Aktivität und Semester bis zu 5 Punkte angerechnet. Näheres bezüglich der Punktevergabe entnehmen Sie von ihrer Standortstabelle.
  • Soziales Engagement
    • Voraussetzungen: Freiwilliger Dienst bei externen Institutionen im sozialen Umfeld mit interkulturellem Fokus, wie zum Beispiel: Zentren für Geflüchtete, Rotes Kreuz, Caritas oder Einrichtungen an anderen Hochschulen.
    • Punktzahl: Für den freiwilligen Dienst werden jeweils pro Semester 2 Punkte angerechnet.
  • Virtuelle Mobilität
    • Voraussetzung: Erfolgreiche Teilnahme an digital angebotenen Kursen von einer akademischen Einrichtung.
    • Punktzahl: Für die erfolgreiche Teilnahme werden 2 Punkte pro Woche angerechnet.   

Die Säule 4 besteht aus die drei Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt. Es müssen mindestens 6 Punkte erreicht werden. Es können maximal 24 Punkte angerechnet werden.

  • Theoriesemester
    • Teilnahme an einem Theoriesemester im Rahmen eines anerkannten, akademischen Austauschprogramms an einer Hochschule im Ausland.
    • Voraussetzung: Ein Theoriesemester erfolgt in der Regel über mindestens 10 Wochen und gilt als erfolgreich, wenn mindestens 15 ECTS bestanden werden und in das Studium an der DHBW eingehen.
    • Punktzahl: 24 Punkte
  • Praxisaufenthalt im Ausland
    • Aufenthalt im Ausland während der Praxisphase durch die Entsendung des dualen Partnerunternehmens.
    • Voraussetzung: Ein bestätigter Aufenthalt
    • Punktzahl: 2 Punkte pro Woche
  • Kurzzeitstudienprogramm
    • Erfolgreiche Teilnahme an einem akademischen Kurzeitaufenthalt im Ausland im Rahmen eines von der DHBW anerkannten Programms.
    • Voraussetzung: Es muss sich um einen akademischen Kurzzeitaufenthalt handeln
    • Punktzahl: 2 Punkte 

Reflexionsbericht

Die Reflexionsumfrage ist eine verpflichtende Komponente des Interkulturellen Zertifikats. Somit können Sie Ihre erworbenen interkulturellen Kompetenzen vorweisen, indem Sie über die verschiedenen Aspekte des Zertifikats reflektieren.

Die Reflexionsumfrage wird in DUALIS während des Antragsverfahrens durchgeführt.

Beantragung

Um ein Interkulturelles Zertifikat zu bekommen, müssen Sie einen Antrag über DUALIS stellen. Ein Zertifikat wird i.d.R. im letzten Studiensemester beantragt. Anträge können zwischen 01.10. und 30.06. gestellt werden. Danach können Anträge erst wieder ab Oktober gestellt werden.

Bei ausstehenden Leistungen, die voraussichtlich erst nach Ablauf der Einreichungsfrist erbracht werden, kann hierfür ein Platzhalter für nachzureichende Bescheinigung(en) bis zum 30.06. eingereicht werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter den Dokumenten sowie in den FAQs.

!!! Das Zertifikat bekommen Sie erst mit den Abschlussdokumenten am Ende des Studiums !!!

Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in drei schritten:

  • Schritt 1 Leistungen in Dualis eintragen, Nachweise hochladen und Reflexionsumfrage durchführen.
  • Schritt 2 Antrag wird vom International Office überprüft
  • Schritt 3 Das Interkulturelles Zertifikat wird zusammen mit den Abschlussdokumenten ausgehändigt

Eine weiterführende Anleitung zum Antragsbereich im DUALIS finden Sie → Hier

Bitte beachten Sie, dass Fehler in der Beantragung über DUALIS unter Umständen zu einer verlängerten Bearbeitung führen können.

FAQ

Das Interkulturelle Zertifikat setzt sich aus vier Kompetenzbereichen (Säulen) zusammen: Grundlagen der interkulturellen Kompetenz, Sprachkompetenz, Soziales Engagement / Virtuelle Mobilität und Auslandsaufenthalt. Für jede Säule gibt es unterschiedliche Mindest- und Höchstpunktzahlen, die erworben werden müssen. Die Mindestzahl von 40 Zertifikatspunkten müssen erreicht werden. Während des Studiums an der DHBW können Punkte durch die Teilnahme an verschiedenen internationalen/interkulturellen Aktivitäten und Kursen erworben werden. Eine Liste der bereits anerkannten Aktivitäten finden Sie online und in der Handreichung. Zusätzlich müssen Studierende einen abschließenden Reflexionsbericht verfassen, in dem sie auf ihre Erfahrungen zurückblicken und darlegen, was sie gelernt haben und was ihnen geholfen hat, interkulturelle Kompetenzen zu erwerben.     

Alle eingeschriebenen Bachelorstudierende dürfen ein Zertifikat beantragen.

Das Zertifikat wird zusammen mit den Abschlussdokumenten am Ende des Studiums ausgehändigt.

Studierende werden über DUALIS sowie per E-Mail über eine Ablehnung des Antrags informiert. In den Fällen, in denen Studierende den Antrag nachbessern können, bekommen Studierende mit dem Ablehnungsgrund Hinweise auf den Nachbesserungsbedarf.

Einen Antrag auf das Interkulturelle Zertifikat wird i. d. R. im fünften und sechsten Semester gestellt. Das Antragsformular kann jedoch jederzeit aufgerufen und schrittweise vervollständigt werden. Achtung: Auch wenn der Antrag vor dem sechsten Semester gestellt wird, wird das Zertifikat erst mit den Abschlussdokumenten ausgehändigt. 

Alle Fragen zum Interkulturellen Zertifikat können an die zentrale Stelle unter der E-Mail-Adresse ikz[at]dhbw.de gerichtet werden.

Anträge werden vom International Office an der eigenen Studienakademie bearbeitet. Rückmeldungen zum Status oder Nachfragen bzw. Ablehnungen bekommt man entweder über DUALIS oder per E-Mail.  

Unter den unten aufgeführten Standort-Diagrammen findet man die Rahmenbedingungen bzw. Voraussetzungen für Aktivitäten, die anrechenbar sind.

Um für das Interkulturelle Zertifikat anrechenbar zu sein, müssen freiwillige Tätigkeiten einen interkulturellen Fokus vorweisen.

Eine Virtuelle Mobilität ähnelt einem physischen Auslandssemester. Studierende müssen virtuelle Kurse über ein Semester ausschließlich an der ausländischen Hochschule besuchen. Es muss dazu ein „Learning Agreement“ vorgelegt werden.

Die Angebote sind an den jeweiligen Standort angepasst. Die genaueren Angebote für den Standort sowie hochschulübergreifende Angebote sind in den Standort-Diagrammen aufgeführt.

Aufenthalte von fünf Tagen werden i. d. R. auf sieben aufgerundet und sind damit anrechenbar.

Es werden nur die von der DHBW angebotenen Sprachlernsoftware (Rosetta Stone, Spexx, usw.) angerechnet.

Alle Leistungen sowie Sprachkenntnisse müssen während des Studiums an der DHBW erbracht werden.

Angebote der Dualen Partner müssen die erforderlichen Rahmenbedingungen erfüllen, um angerechnet werden zu können.