Gremienwahlen 2026

Allgemeine Informationen

Der Wahlzeitraum für die Gremienwahlen ist vom 1. Juli 2026, 12 Uhr bis 7. Juli 2026, 12 Uhr. 

Die Wahlen finden als elektronische Wahl (Online-Wahlen) statt.
Es gibt keine zusätzliche Möglichkeit der Briefwahl. 

  • Weitere Informationen zum Ablauf der Wahl, Einsichtnahme ins Wählerverzeichnis (8.5. bis 12.5.2026), Einreichung der Wahlbewerbungen (20.5. bis 28.5.2026) und der Durchführung zur Wahl (1.7. bis 7.7.2026) finden Sie in Kürze hier. 
  • Umfassendere Informationen zur Wahl finden Sie auch in unseren FAQ

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Allgemeine Informationen zur Wahl und Wahlmodalitäten

Gremium Wer wählt?
Zentraler Senat
  • Studierende

Unbesetzte Sitze:

  • Wählergruppe Professor*innen Ravensburg, Mosbach
Örtlicher Senat
  • Gruppe der Studierenden

Unbesetzte Sitze:

  • Wählergruppe Professor*innen Karlsruhe
  • Wählergruppe Akad. MA Mosbach, Stuttgart
Örtlicher Hochschulrat
  • Studierende
Studierendenparlament und Wahlversammlung der Verfassten Studierendenschaft
  • Studierende

Die Wahlen finden im Zeitraum vom 1. Juli bis 7. Juli 2026 als Online-Wahlen statt.

Wählergruppe Mitgliederzahl Anmerkung
Amtsmitglied
Rektor*in 1  
Amtsmitglieder ohne Stimmrecht, nur beratend
Je Prorektor*in und ggfls. weitere*r Prorektor*in, soweit ernannt oder bestellt 1-2  
Dekane*innen   Unterschiedlich an den Studienakademien, oft auch in Personalunion mit Amt des Prorektors*in
Leitung Außenstelle, soweit ernannt oder bestellt Ggfls. 1  
Leiter*in der Örtlichen Verwaltung 1  
Wahlmitglieder
Hochschullehrer*innen Bis zu fünf Mitglieder jedes Studienbereichs  
Akademische Mitarbeiter*innen Je Studienbereich 1  
Sonstige Mitarbeiter*innen Je Studienbereich 1  
Studierende Je Studienbereich 1  
     

 

Wählergruppe Mitgliederzahl Anmerkung
Amtsmitglieder
Rektor*in 1  
Je Prorektor*in und ggfls. weitere*r Prorektor*in, soweit ernannt oder bestellt 1-2  
Dekane*innen   Unterschiedlich an den Studienakademien, oft auch in Personalunion mit Amt des Prorektors*in
Leitung Außenstelle, soweit ernannt oder bestellt Ggfls. 1  
Leiter*in der Örtlichen Verwaltung 1  
Wahlmitglieder
Hochschullehrer*innen Je Studienbereich 1  
Duale Partner Je Studienbereich 2 und so viel weitere, bis die Gesamtzahl der Vertreter*innen der Studienakademie erreicht ist Variiert je nach Anzahl der Studienbereiche am Standort
Studierende Je Studienbereich 1  

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl. Es können nur die Kandidat*innen gewählt werden, die eine zugelassene Wahlbewerbung eingereicht haben. Andere Personen als diese Kandidaten*innen können nicht gewählt werden.

Die Wahlen sind u.a. als freie und geheime Wahlen durchzuführen. Es liegt daher an jeder*m Wähler*in, die Wahl unbeeinflusst, unbeobachtet und höchstpersönlich durchzuführen. Sollte es Ihnen wegen körperlicher Gebrechen nicht möglich sein, die Stimmzettel eigenhändig auszufüllen, so können Sie sich einer Vertrauensperson bedienen.

Die Hochschule hat für die Durchführung der Online-Wahlen den externen Dienstleister Electric Paper Informationssysteme GmbH beauftragt: www.electricpaper.de
Die Wahl erfolgt mit dem Wahlsystem „uniWAHL OWS“: 
https://wahlen-organisieren.de/software/online-waehlen-mit-uniwahl-ows/

Technische Information zum Wahlsystem:
Wir bedienen uns für das Wahlportal eines externen Dienstleisters, die Firma Electric Paper. Deren Softwartevariante uniWAHL OWS liegt unter
https://github.com/sequentech als Open Source zur Verifikation und Überprüfung der Öffentlichkeit vor.

1. Zentrale Wahlleitung

  Wahlleiter(in)/Stellvertreter(in) Adresse
DHBW Herr Jörg Pahlenberg Friedrichstraße 14
70174 Stuttgart
Tel.: 0711 320660-2109
E-Mail gremienwahlen[at]dhbw.de
Frau Christine Bauer Bildungscampus 4, 
74076 Heilbronn
Tel.: 07131 / 1237-15701
E-Mail gremienwahlen[at]dhbw.de

2. Örtliche Wahlleitungen

  Wahlleiter(in)/Stellvertreter(in) Adresse
DHBW CAS Herr Dr. Martin Backfisch

Bildungscampus 13
74076 Heilbronn
Tel. 07131/3898-211
E-Mail: wahlvorstand[at]cas.dhbw.de

Herr Chris Neumann

Bildungscampus 13
74076 Heilbronn
Tel. 07131/3898-209
E-Mail: wahlvorstand[at]cas.dhbw.de

DHBW Heidenheim Frau Jasmin Jope

Marienstraße 20
89518 Heidenheim
Tel.: 07321/2722-128
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-heidenheim.de

Herr Thorsten Woisetschläger

Marienstraße 20
89518 Heidenheim
Tel.: 07321/ 2722-127
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-heidenheim.de

DHBW Heilbronn Frau Dr. Christine Bauer

Bildungscampus 4
74076 Heilbronn
Tel.: 07131/1237-15701
E-Mail: gremien[at]heilbronn.dhbw.de

Frau Sabine Vogt

Bildungscampus 4
74076 Heilbronn
Tel.: 07131/1237-1051
E-Mail: gremien[at]heilbronn.dhbw.de

DHBW Karlsruhe Frau Anna Geisler

Erzbergerstr. 121
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721/9735-631
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-karlsruhe.de

Frau Annika Link

Erzbergerstr. 121
76133 Karlsruhe
Tel.: 0721/9735-760
E-Mail: gremienwahlen@dhbw-karlruhe.de 

DHBW Lörrach Herr Bernd Juraschko

Hangstraße 46-50
79539 Lörrach
Tel.: 07621/2071-161
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-loerrach.de

Herr Thomas Graf

Marie-Curie-Straße 4
79539 Lörrach
Tel.: 07621/2071-276
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-loerrach.de

DHBW Mannheim Frau Kristina Kohr

Coblitzallee 1-9
68163 Mannheim;
Tel.: 0621/4105-1507
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-mannheim.de

Frau Yvonne Melchior-Kommeier
 

Coblitzallee 1-9
68163 Mannheim
Tel.: 0621/4105-1442
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-mannheim.de 

Helene Eiermann Coblitzallee 1-9
68163 Mannheim
Tel.: 0621/4105-1448
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-mannheim.de 
DHBW Mosbach
mit Campus Bad Mergentheim
Herr Axel Hecker

Lohrtalweg 10
74821 Mosbach
Tel.: 06261/939-559
E-Mail: gremienwahlen[at]mosbach.dhbw.de

Herr Timo Lauer

Lohrtalweg 10
74821 Mosbach
Tel.: 06261/939-449
E-Mail: gremienwahlen[at]mosbach.dhbw.de

DHBW Ravensburg
mit Campus Friedrichshafen
Herr Andreas Reutter

Marienplatz 2
88212 Ravensburg
Tel.: 0751/18999-2160
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-ravensburg.de

Frau Sabine Wiggenhauser

Fallenbrunnen 2
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541/2077 - 117
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-ravensburg.de

DHBW Stuttgart
mit Campus Horb
Frau Ellen Galow

Rotebühlstraße 133
70197 Stuttgart
Tel.: 0711/1849-820
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-stuttgart.de

Frau Sandra Gapp Rotebühlstraße 133
70197 Stuttgart
Tel.: 0711/1849-659
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-stuttgart.de
Frau Anne Wörner

Florianstr. 15
72160 Horb
Tel.: 07451/521-126
E-Mail: gremienwahlen[at]dhbw-stuttgart.de

DHBW Villingen-Schwenningen Frau Nicole Maier

Erzbergerstr. 17
78054 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07720/3906-129
E-Mail: gremienwahlen.vs[at]dhbw.de

Frau Anja Kehrer

Friedrich-Ebert-Str. 30
78054 Villingen-Schwenningen
Tel.: 07720/3906-170
E-Mail: gremienwahlen.vs[at]dhbw.de

 

Wahlberechtigung und Wählbarkeit

Stichtag für die Wahlberechtigung ist der 17. April 2026 (49. Arbeitstag vor dem (ersten) Wahltag).

Wählen und gewählt werden kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

In der Gruppe der Hochschullehrer*innen sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar:

  • Honorarprofessoren*innen, Gastprofessoren*innen, im Ruhestand befindliche Professoren*innen sowie Ehrensenatoren*innen.
  • Angehörige der Hochschule, z. B. Alumni.
  • Hochschullehrer*innen, die für die Dauer von mehr als sechs Monaten beurlaubt sind oder mit bis zu sechs Monaten befristet sind.
  • Nicht wählbar (passives Wahlrecht) sind Hochschullehrer*innen, deren Umfang der Dienstaufgaben weniger als 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit umfasst oder weniger als 50 % des durchschnittlichen Umfangs der Dienstaufgaben des entsprechenden vollbeschäftigten Personals entspricht.
  • Nicht wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind Hochschullehrer*innen, deren Umfang der Dienstaufgaben weniger als 25 % der regelmäßigen Arbeitszeit umfasst oder weniger als 25 % des durchschnittlichen Umfangs der Dienstaufgaben des entsprechenden vollbeschäftigten Personals entspricht.
    Wer zwischen einem Umfang von 25 % bis 49,99 % der regelmäßigen Arbeitszeit oder des durchschnittlichen Umfangs der Dienstaufgaben des entsprechenden vollbeschäftigten Personals tätig ist, besitzt das aktive, aber nicht das passive Wahlrecht.
  • Hochschullehrer*innen, die haupt- oder nebenamtliche Präsidiumsmitglieder sind, sind wahlberechtigt, aber nicht wählbar.

In der Gruppe der Akademischen und sonstigen Mitarbeiter*innen sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar:

  • Akademische und sonstige Mitarbeiter*innen, die für die Dauer von mehr als sechs Monaten beurlaubt sind oder mit bis zu sechs Monaten befristet beschäftigt sind.
  • Angehörige der Hochschule, z.B. Alumni.
  • Nicht wählbar (passives Wahlrecht) sind Akademische und sonstige Mitarbeiter*innen, deren Arbeitszeit weniger als 50 % der regelmäßigen Arbeitszeit umfasst.
  • Nicht wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind Akademische und sonstige Mitarbeiter*innen, deren Arbeitszeit weniger als 25 % der regelmäßigen Arbeitszeit umfasst.
    Wer zwischen einem Umfang von 25 % bis 49,99 % der regelmäßigen Arbeitszeit tätig ist, besitzt das aktive, aber nicht das passive Wahlrecht.

In der Gruppe der Studierenden sind nicht wahlberechtigt und nicht wählbar:

  • Studierende im Kontaktstudium.
  • Beurlaubte Studierende.
  • Studierende, die nur während eines bestimmten Abschnitts ihres Studiums an der Hochschule studieren wollen und dazu befristet eingeschrieben sind.
  • Angehörige der Hochschule, z. B. Alumni.
  • Studierende, die zum Stichtag (17. April 2026) bestandskräftig exmatrikuliert sind.

 

Gehören Sie mehreren Mitgliedergruppen an, sind Sie nur in einer Mitgliedergruppe wahlberechtigt.

Sie können bis zum Abschluss des vorläufigen Wählerverzeichnisses (5. Mai 2026) gegenüber Ihrer örtlichen Wahlleitung erklären, in welcher Mitgliedergruppe Sie Ihr Wahlrecht ausüben möchten. Verzichten Sie auf eine solche Erklärung, bestimmt sich Ihre Mitgliedergruppe nach der Reihenfolge der in § 10 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 bis 5 LHG aufgeführten Gruppen:

  1. Hochschullehrer*innen
  2. Akademische Mitarbeiter*innen
  3. Studierende
  4. Sonstige Mitarbeiter*innen

Der zuerst genannten Mitgliedergruppe, die auf Sie zutrifft, werden Sie bei Verzicht einer Erklärung automatisch zugewiesen.

Wählerverzeichnis

Die Auslegung der Wählerverzeichnisse erfolgt im Zeitraum vom 08. Mai 2026 9:00 bis 12. Mai 2026 15:30 Uhr (3 Arbeitstage, 34. bis 32. Arbeitstag vor dem 1. Wahltag).

Das Recht zur Einsicht beschränkt sich auf die Angaben zur eigenen Person. Das Wählerverzeichnis kann zwischen dem 08. Mai 2026 9:00 Uhr und 12. Mai 2026 15:30 Uhr online eingesehen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Eine Einsicht in die gesamten Wählerverzeichnisse kann nur bei Nachweis eines berechtigten Interesses gewährt werden.

Wahlbewerbung / Kandidatur

Mit Ihrer Wahlbewerbung bekunden Sie Ihre Kandidatur.

Bitte beachten Sie, dass die Registrierung im Wählerverzeichnis nicht gleichzeitig die Wahlbewerbung darstellt. Für Ihre Wahlbewerbung ist eine separate Eintragung im Online-Bewerbungstool notwendig.

Wenn Sie für den Örtlichen Hochschulrat (betrifft bei dieser Wahl nur die Studierenden!), den DHBW CAS-Rat, den Örtlichen Senat oder den Zentralen Senat in Ihrer Wählergruppe kandidieren möchten, müssen Sie ab dem 20. Mai 2026 und bis spätestens 28. Mai 2026 (23. Arbeitstag vor dem 1. Wahltag) um 15:30 Uhr Ihre Wahlbewerbung über das Online-Bewerbungstool bei der zuständigen Wahlleitung einreichen. Sie können sich ausschließlich digital bewerben. 
Es gelten Datum und Uhrzeit des Eingangs bei der zuständigen Wahlleitung. Sie können sich ausschließlich digital bewerben. Ihre Bewerbung wird der jeweils zuständigen Wahlleitung automatisch zugeleitet.

Ihre Wahlbewerbung ist ab dem 20 Mai 2026 und bis spätestens 28. Mai 2026  (23. Arbeitstag vor dem 1. Wahltag) um 15:30 Uhr digital über das Online-Bewerbungstool einzureichen. Bitte beachten Sie, dass Sie sich ausschließlich digital bewerben können. Ihre Bewerbung wird der jeweils zuständigen Wahlleitung automatisch zugeleitet.

Sie benötigen für Ihre Wahlbewerbung keine Unterzeichner.

Alle fristgerecht und digital im Online-Bewerbungstool eingereichten Wahlbewerbungen werden von der zuständigen Wahlleitung geprüft. Die zugelassenen Wahlbewerbungen werden spätestens am 16. Juni 2026 (11. Arbeitstag vor dem 1. Wahltag) jeweils zu einem Wahlvorschlag für jede Wählergruppe jedes zur Wahl stehenden Gremiums zusammengeführt.

Die Bewerberinnen und Bewerber werden dabei in alphabetischer Reihenfolge gelistet.

Der zuständige Wahlausschuss nimmt anschließend die Endprüfung der Wahlvorschläge vor.

Leider besteht über die Wahlseite der DHBW keine Möglichkeit, sich den Wähler*innen vorzustellen. Selbstverständlich ist es aber möglich, sich den Wähler*innen über selbst organisierte Werbung bekanntzumachen.

Stimmabgabe bei der Online-Wahl

Die Stimmabgabe erfolgt in elektronischer Form. Die Wahlberechtigten geben ihre Stimme in der Weise ab, dass sie für die betreffende Wahl jeweils den dazugehörigen elektronischen Stimmzettel persönlich und unbeobachtet kennzeichnen.

Die Authentifizierung der Wähler*in erfolgt entweder durch Eingabe der zur Verfügung gestellten Zugangsdaten des Benutzeraccounts der DHBW (betrifft die Professor*innen, akademischen Mitarbeiter*innen und Studierenden) oder durch die separat zugesendete TAN in der Anmeldemaske des Wahlportals (betrifft die Ausbildungsstätten/Dualen Partner).

Der die jeweilige Wahl betreffende elektronische Stimmzettel ist entsprechend der im Wahlportal enthaltenen Anleitung elektronisch auszufüllen und abzusenden. Sie haben bis zur endgültigen Stimmabgabe die Möglichkeit, Ihre Eingabe zu korrigieren oder die Wahl abzubrechen. Mit dem Hinweis über die erfolgreiche Stimmabgabe gilt Ihre Stimmabgabe als vollzogen.

Zum Start der Online-Wahlen werden die Wahlbenachrichtigungen per E-Mail an alle Wahlberechtigten an deren DHBW-E-Mailadresse versendet. Darin sind der Link zum Wahlsystem und weitere Informationen erhalten. Die digitalen „Wahlunterlagen“ werden den Wahlberechtigten nach dem Login im elektronischen Wahlsystem online zur Verfügung gestellt. Sie umfassen die Versicherung sowie den/die elektronischen Stimmzettel. 

Unten finden Sie das Beispiel eines Stimmzettels. Falls Sie für mehrere Wahlen wählen dürfen (z.B. Studierende für Zentralen Senat, Örtlichen Senat und Örtlichen Hochschulrat), werden Ihnen ggf. mehrere Stimmzettel untereinander angezeigt

 

Die Stimmabgabe ist von jedem internetfähigen Endgerät aus möglich (PC, Laptop, Tablet, Smartphone). Sie sollten darauf achten, dass Ihr Endgerät mit der neuesten Version des von Ihnen genutzten Browsers ausgestattet ist, um eine sichere Verbindung zum Wahlsystem zu gewährleisten.
Folgende Browser (aktuelle Versionen) wurden vorab getestet und werden vom Polyas Online-Wahlsystem unterstützt:

  • Chrome
  • Safari
  • Firefox

Für den örtlichen Hochschulrat (nur Wahl der Dualen Partner sowie der Studierenden!) und den DHBW CAS-Rat (nur Wahl der Dualen Partner!) gilt:

  • Der oder die wahlberechtigte Studierende hat pro Studienbereich eine Stimme (Gesamtstimmenzahl). Die wahlberechtigte Ausbildungsstätte des Dualen Partners hat zwei Stimmen je Studienbereich und Standort in und an welchem sie ausbildet.

Für den Örtlichen Senat gilt:

  • Die oder der Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mitglieder ihrer oder seiner Wählergruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl).
  • Hat die oder der Wahlberechtigte mehr Stimmen, als Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl stehen, verfallen die überzähligen Stimmen.
  • Es kann je Kandidatin oder Kandidat nur eine Stimme abgegeben werden (keine Stimmenhäufung). Es brauchen nicht alle Stimmen abgegeben zu werden.

Für den Zentralen Senat gilt:

  • Die oder der Wahlberechtigte hat so viele Stimmen, wie Mitglieder ihrer oder seiner Wählergruppe zu wählen sind (Gesamtstimmenzahl).

Wenn mehr Stimmen vergeben wurden, als Ihnen zur Verfügung stehen, werden Sie vom System darauf hingewiesen. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihre Stimmabgabe noch einmal zu ändern oder die Stimmabgabe zu bestätigen. Bei einer Bestätigung der Stimmabgabe wird Ihre Stimme als ungültig gezählt.

Wenn Sie sich im Wahlsystem eingeloggt haben und für 15 Minuten inaktiv sind, werden Sie vom Wahlsystem automatisch ausgeloggt, um Ihre Sicherheit und die Sicherheit der Stimmabgabe zu gewährleisten. Die Stimmauswahl wird nicht zwischengespeichert, wenn das Zeitlimit überschritten wird. Sie können sich in diesem Fall innerhalb des Wahlzeitraums wieder am Wahlsystem anmelden, Ihre Auswahl ggf. korrigieren und den Wahlvorgang abschließen.

Ihre Stimmauswahl wird nicht zwischengespeichert, wenn Sie Ihre Stimmabgabe abbrechen. Sie können sich in diesem Fall innerhalb des Wahlzeitraums wieder am Wahlsystem anmelden, erneut Ihre Auswahl treffen und den Wahlvorgang dann abschließen.

Nein. Laut Wahlordnung der DHBW findet keine Briefwahl statt, sobald online gewählt wird.

In diesem Fall verwenden Sie wahrscheinlich eine zu alte Version Ihres Internetbrowsers. Sie sollten zunächst überprüfen, ob Updates für diesen verfügbar sind und sich die aktuelle Version herunterladen.

Sollten weiterhin Probleme bei der Verbindung zum Wahlsystem auftreten, kontaktieren Sie bitte gremienwahlen[at]dhbw.de.

Wahrscheinlich haben Sie während der Stimmabgabe auf den Zurück-Button des Browsers geklickt. In diesem Fall können Sie sich einfach neu im Wahlsystem anmelden, so wie dies in Ihrer Wahleinladung beschrieben wurde, und die Stimmabgabe von Neuem beginnen.

Sollten weiterhin Probleme bei der Stimmabgabe auftreten, kontaktieren Sie bitte gremienwahlen[at]dhbw.de.

Sicherheitsfragen

Sie sollten bei dem von Ihnen genutzten Endgerät (PC/Notebook, Smartphone oder Tablet) sicherstellen, dass dieses auf dem aktuellen Stand ist. D.h. konkret, dass alle Updates seitens des Herstellers des Systems und des Herstellers des Browsers eingespielt sind.

Weiterführende Informationen zum sicheren Betrieb eines Endgerätes finden Sie auf den Seiten des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Basisschutz-fuer-Computer-Mobilgeraete/Basisschutz-fuer-Computer/basisschutz-fuer-computer_node.html

Zusätzlich sollten Sie in Erwägung ziehen, eine aktuelle Anti-Viren Software auf Ihrem Endgerät zu installieren.

Eine Möglichkeit, weitergehend Sorge dafür zu tragen, dass das eingesetzte System frei von Schadsoftware ist, wäre der Einsatz eines sogenannten Live-Systems.

Für eine sichere Online-Wahl ist auch ein sicheres Benutzerkennwort unabdingbar:

  • Stellen Sie spätestens vor Beginn der Wahl sicher, dass niemand außer Ihnen selbst Ihr aktuelles Benutzerkennwort kennt!
  • Ändern Sie es im Zweifel ab auf ein neues, sicheres Kennwort.

Tipps für ein sicheres Kennwort/Passwort finden Sie u.a. auf den Seiten des Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Verbraucherinnen-und-Verbraucher/Informationen-und-Empfehlungen/Cyber-Sicherheitsempfehlungen/Accountschutz/Sichere-Passwoerter-erstellen/sichere-passwoerter-erstellen_node.html

Wahlergebnis

Das Wahlergebnis wird am letzten Tag des Wahlzeitraums, also am 7. Juli 2026 ab 14 Uhr, ermittelt. 

Die Ermittlung des Wahlergebnisses findet hochschulöffentlich statt. 

Das Wahlergebnis wird außerdem in Form einer Amtlichen Bekanntmachung veröffentlicht. 

Die zentrale Wahlleitung gibt die Namen aller Kandidatinnen und Kandidaten auf die mindestens eine Stimme entfallen ist, in den „Amtlichen Bekanntmachungen der Dualen Hochschule Baden-Württemberg" bekannt.

Die Gewählten erhalten ein entsprechendes Bestellschreiben.