Die Fachkommissionen der DHBW

Die Fachkommissionen sind verantwortlich für die hochschulweiten fachlichen Angelegenheiten der Studienbereiche. Ihre Empfehlungen dienen der Sicherung und Verbesserung der Qualität des Studiums und der Lehre sowie der Etablierung hochschulweit einheitlicher Standards. Zentrale Aufgabe der Fachkommissionen ist die inhaltliche Weiterentwicklung der Curricula.

Weitere Aufgaben

  • Abgabe von Empfehlungen zu überörtlichen, studienbereichsbezogenen fachlichen Angelegenheiten, insbesondere die Aufstellungen von Studien- und Ausbildungsplänen
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Weiterentwicklung von Studienangeboten
  • Erarbeitung von Vorschlägen zur Erstellung und Aktualisierung von Prüfungsvorschriften
  • Beratung des Senats, des Aufsichtsrats und des Präsidiums der DHBW in akademischen Angelegenheiten, insbesondere bei der Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studienangeboten
  • Beratung der Kommission für Qualitätssicherung (QSK) in Fragen der Qualität des Studiums und der Ausbildung,
  • Abgabe von Empfehlungen zu überörtlichen, studienbereichsbezogenen Angelegenheiten der kooperativen Forschung

Die Aufgaben sind im Landeshochschulgesetz, in der Grundordnung der Dualen Hochschule Baden-Württemberg und in den jeweiligen Geschäftsordnungen niedergeschrieben.

Die Fachkommissionen Gesundheit, Sozialwesen und Technik folgen in Kürze.