Doris Nitsche-Ruhland und Werner Stockburger erneut ins Präsidium der DHBW gewählt

Der Senat der DHBW hat am 26. April sowohl die Vizepräsidentin für Qualitätsmanagement und Akkreditierung, Prof. Dr. Doris Nitsche-Ruhland, als auch den Vizepräsidenten für Angelegenheiten der Dualen Partner, Werner Stockburger, mit großer Mehrheit wiedergewählt.

Professorin Nitsche-Ruhland ist bereits seit 2016 nebenamtliches Mitglied des Präsidiums und dort im Schwerpunkt für das erfolgreiche Qualitätsmanagement und die Akkreditierungen der Hochschule verantwortlich. Werner Stockburger gehört dem Präsidium seit 2019 an. Er vertritt als nebenberufliches Präsidiumsmitglied die Perspektive der Dualen Partner, begleitet und berät zu den dualen Praxisphasen und vernetzt die Hochschule mit Politik, Kammern und Verbänden.

DHBW-Präsidentin Prof. Dr. Martina Klärle hatte zuvor beide für eine weitere Amtszeit vorgeschlagen: „Ich habe Frau Nitsche-Ruhland und Herrn Stockburger in den ersten Wochen meiner Präsidentschaft persönlich kennen und ihr erfolgreiches Wirken für unsere Hochschule außerordentlich schätzen gelernt. Für mich war daher schnell klar, dass ich mit beiden im Präsidium die DHBW weiter voranbringen will. Ich freue mich sehr, dass der Senat diese Entscheidung eindrucksvoll bestätigt hat.“

Die wiedergewählte Vizepräsidentin Doris Nitsche-Ruhland hatte vor dem Senat ihre ungebrochene Begeisterung für das duale Studienmodell und den hohen Qualitätsanspruch der DHBW betont. Es sei vor allem die Begeisterung aller Beteiligten am dualen Studium, die ihr Kraft für ihre Aufgabe gebe.

Vizepräsident Werner Stockburger beschrieb sich und seine Rolle als die eines Grenzgängers zwischen Theorie und Praxis, der für die wichtige Perspektivenvielfalt in der Hochschulleitung der DHBW stehe.

Die Wahl war notwendig geworden, da die Amtszeit des nebenamtlichen und des nebenberuflichen Mitglieds im DHBW-Präsidium an die Amtszeit des Präsidenten gebunden ist. Das Vorschlagsrecht für beide Positionen lag daraufhin bei der neu gewählten DHBW-Präsidentin. Die Amtszeit beträgt drei Jahre. Die Wahl des nebenberuflichen Präsidiumsmitglieds bedarf noch der Bestätigung durch den Aufsichtsrat.