Sexuelle Belästigung: Hochschulen in Baden-Württemberg unterzeichnen gemeinsame Resolution

Land und Hochschulen setzen ein deutliches Zeichen gegen sexualisierte Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt: Gemeinsam unterzeichneten Vertreter*innen aller Hochschularten und Wissenschaftsministerin Theresia Bauer eine Resolution.

„Die Resolution setzt ein starkes Zeichen gegen jede Form sexualisierter Diskriminierung und Gewalt. Hochschulen sind Orte der Vielfalt und des offenen und gewaltfreien Dialogs. Diese besondere Institution und ihre Mitglieder zu schützen, ist unsere gemeinsame Verantwortung“, so DHBW-Präsident Professor Arnold van Zyl.

Resolution und spezifische Ansprechpersonen an Hochschulen

In der Gesellschaft würden nach wie vor Menschen sexuell belästigt und diskriminiert, so die Ministerin. Vor allem Frauen seien davon betroffen. Auch an Hochschulen könne es zu sexueller Belästigung und Diskriminierung kommen. Abhängigkeits- und Konkurrenzverhältnisse im Studium, während der Qualifikationsphase oder am Arbeitsplatz könnten zu unterschiedlichen Formen der sexualisierten Diskriminierung, der sexuellen Belästigung oder Gewalt führen.

„Deshalb haben wir im Landeshochschulgesetz geregelt, dass alle Hochschulen Ansprechpersonen für Fragen im Zusammenhang mit sexueller Belästigung bestellen und dass klare Verfahrensregelungen definiert werden“, sagte Bauer. Maßnahmen zum Schutz Betroffener und zur Prävention werden an jeder Hochschule umgesetzt. Um das Thema noch stärker ins Bewusstsein zu rücken, hat die DHBW gemeinsam mit anderen Hochschulen und den Landeskonferenzen der Gleichstellungsbeauftragten die nun unterzeichnete Resolution erarbeitet, mit der sie sich gegen diskriminierende und belästigende Verhaltensweisen positionieren.

Vertrauensanwältin /-anwalt für Kunsteinrichtungen und Hochschulen

Die Einrichtung einer Vertrauensanwältin bzw. eines Vertrauensanwalts ist ein weiterer Baustein der Aktivitäten des Ministeriums zur Bekämpfung von sexualisierter Diskriminierung, sexueller Belästigung und Gewalt. Diese Maßnahme nimmt auch einen Wunsch aus Hochschulen und Einrichtungen auf, denn insbesondere an kleineren Einrichtungen fehlen mitunter Ressourcen für eine fundierte Rechtsberatung in diesem sensiblen Themenkomplex. Daher soll nun eine unabhängige Vertrauensanwältin bzw. ein Vertrauensanwalt bestellt werden, an den bzw. die sich Betroffene selbst wie auch die bestellten Ansprechpersonen für eine qualifizierte Erstberatung wenden können. Die Maßnahme soll auch dazu beitragen, das Dunkelfeld im Bereich sexueller Belästigung besser quantifizieren zu können. 

Hier finden sie den Text der Resolution sowie Fotos von der Unterzeichnung und Statements aller Unterzeichnerinnen und Unterzeichner.