Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus

Das Lagezentrum der DHBW informiert Mitglieder und Angehörige der Hochschule zum aktuellen Sachstand sowie zu geeigneten Verhaltensweisen und Hygienemaßnahmen.

Update 14.04.2022

Seit dem 3. April 2022 gelten neue gesetzliche Regeln im Umgang mit der Corona-Pandemie. Die Corona-Verordnung Studienbetrieb, auf deren Grundlage der Studienbetrieb an der DHBW in den vergangenen Monaten organisiert wurde, ist zum 3. April außer Kraft getreten. Für die Hochschule gilt die Corona-Verordnung des Landes. Sie sieht keine grundsätzliche Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske in der Hochschule mehr vor.

Der Studienbetrieb soll auch in den kommenden Monaten an der DHBW verlässlich in Präsenz stattfinden. Damit dies gelingen kann, ist das freiwillige Tragen einer medizinischen Maske oder einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar), zum eigenen Schutz und zum Schutz aller anderen, innerhalb geschlossener Räume weiterhin sinnvoll. Auch die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen und das regelmäßige Belüften von geschlossenen Räumen werden dringend empfohlen (siehe auch § 2 Corona-VO).

Die 3G-Regelung entfällt. Alle Personen haben ohne Nachweis des 3G-Status Zutritt zur Hochschule. Corona-positiven Personen und Personen in amtlich angeordneter Quarantäne ist das Betreten des Hochschulgeländes weiterhin untersagt. Auch bei einschlägigen Krankheitssymptomen, wie Halsschmerzen, Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten, Durchfall, u.a. bitten wir Sie der Hochschule fernzubleiben.

Die Durchführungshinweise für zugelassene Veranstaltungen an der DHBW und die Corona-Prüfungsordnung der DHBW haben keine Gültigkeit mehr. Einige Regelungen, wie etwa die Möglichkeit von Online-Prüfungen, wurden durch eine übergreifende Satzung zur studien- und fachübergreifenden Regelung von Themen mit prüfungsrechtlichem Bezug (Nach-Pandemie-PO) verstetigt.

Bitte beachten Sie für Reisen ins Ausland die Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes, die die Ein- und Rückreise in die Bundesrepublik Deutschland bundesweit regelt. Für Fragen zum Coronavirus hat das Landesgesundheitsamt eine Hotline eingerichtet. Sie erreichen die Mitarbeiter*innen Mo.-Fr. zwischen 8 und 18 Uhr telefonisch unter 0711 904-39555. Darüber hinaus finden Sie auf der Webseite des Gesundheitsamts Empfehlungen zum Schutz vor Infektionen in Deutschland.

In der aktuellen Situation kommt es, neben der medizinischen Versorgung, in ganz besonderer Weise darauf an, Verantwortung für sich selbst und damit auch für die Gesundheit anderer zu übernehmen. Für den Umgang mit dieser Situation hat DHBW Professor Jan Ilhan Kizilhan mit seinem Team Informationen auf dieser Plattform zusammengestellt.

 

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