Informationen für Studieninteressierte
In Baden-Württemberg werden gemäß Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) mit Beginn des Wintersemesters 2017/18 Studiengebühren
- für neu eingeschriebene internationale Studierende aus Nicht-EU/EWR-Staaten in Höhe von 1.500 € pro Semester erhoben.
- für ein Zweitstudium in Höhe von 650 € pro Semester erhoben. Ein Erststudium von Bachelor bis zur Promotion ist an staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg gebührenfrei.
Die o.g. Studiengebühren werden erstmalig von allen DHBW-Studierenden, die ihr Studium zum Wintersemester 2017/18 an unserer Hochschule beginnen und gem. LHGebG die entsprechenden Kriterien erfüllen, erhoben.
Studierende, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits in einem Studium befinden, sind von der Zahlung der Studiengebühren an der DHBW ausgenommen.
Alle nach dem LHGebG gebührenpflichtigen Studierenden erhalten jeweils vor Studienbeginn einen Studiengebührenbescheid.
Bei Vorliegen einer entsprechenden Ausnahme bzw. vorliegender Befreiungsgründe kann vor Studienbeginn ein Befreiungsantrag mit Vorlage entsprechender Nachweise gestellt werden.
Weiterführende Links:
Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG)
Informationen zu den Studiengebühren (MWK)
Informationen zu Studiengebühren für internationale Studierende
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Auskunftsformular der DHBW für die Beurteilung der Studiengebührenpflicht oder Studiengebührenfeiheit Internationaler Studierender (174 KB)gemäß § 5 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG); Die Nutzung der vollständigen Funktionalität des Formulars ist nur mit dem kostenlosen Adobe Reader oder Adobe Acrobat sichergestellt. Zum Ausfüllen des Formulars, empfehlen wir Ihnen, dieses vorab auf Ihren Computer zu speichern.
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Antrag auf Befreiung von der Studiengebühr – Internationale Studierende (802 KB)Die Nutzung der vollständigen Funktionalität des Formulars ist nur mit dem kostenlosen Adobe Reader oder Adobe Acrobat sichergestellt. Zum Ausfüllen des Formulars, empfehlen wir Ihnen, dieses vorab auf Ihren Computer zu speichern.