Masterstudiengänge im Bereich Technik
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Was ist eine Mastervereinbarung?
- Wie kann ich herausfinden, ob mein Unternehmen für den Masterstudiengang zugelassen ist?
- Habe ich einen Studierendenstatus, während ich die Mastermodule belege?
- Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für die Masterstudiengänge?
- Wo werden die Veranstaltungen durchgeführt?
- In welchem Umfang kann ich neben dem Studium arbeiten?
- Wie kann ich Module, an denen ich aufgrund von Krankheit oder wichtigen betrieblichen Terminen nicht teilnehmen konnte, nachholen?
- Sind die zwei Jahre Studiendauer fix?
- Übernehmen die Unternehmen die Studiengebühren?
- Wann muss ich mich für ein Profil entscheiden?
- Fallen Studiengebühren an, wenn ich die Masterarbeit erst im fünften Semester abgeben kann?
- Sind Semester oder Module im Ausland möglich?
- Was erwartet mich im Zulassungsgespräch?
Was ist eine Mastervereinbarung?
Die Mastervereinbarung ist ein Vertrag zwischen der von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zugelassenen kooperierenden Einrichtung (i. d. R. Arbeitgeber des Studierenden) und dem Studierenden. Bestandteil dieser Vereinbarung sind u. a. Pflichten der Studierenden sowie der kooperierenden Einrichtung. Die Mastervereinbarung ergänzt den Arbeitsvertrag des Studierenden mit der kooperierenden Einrichtung. Sie wird von beiden Vertragsparteien unterschrieben.
Mastervereinbarung: http://www.dhbw.de/fileadmin/user/public/Dokumente/Vertraege/Vereinbarung_Master.pdf
Wie kann ich herausfinden, ob mein Unternehmen für den Masterstudiengang zugelassen ist?
Gerne informiert Sie der wissenschaftliche Leiter oder der Standortverantwortliche des entsprechenden Masterstudiengangs. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter http://www.dhbw.de/studienangebote/master/technik.html.
Hierzu werden keine Listen im Internet geführt. Beste Chancen haben Sie, wenn das Unternehmen bereits in Bachelorstudiengängen mit der DHBW kooperiert.
Habe ich einen Studierendenstatus, während ich die Mastermodule belege?
Sie bekommen den Studierendenstatus mit der Immatrikulation in den Masterstudiengang. Der Studierendenstatus gewährt Ihnen alle Vorteile, die Sie aus Ihrem Erststudium kennen. Die Immatrikulation erfolgt am Standort Stuttgart.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es für die Masterstudiengänge?
Die Zulassungsvoraussetzungen finden Sie aktualisiert unter http://www.dhbw.de/die-dhbw/duales-studium/masterstudium.html
Wo werden die Veranstaltungen durchgeführt?
Die Veranstaltungsorte werden an unseren DHBW-Standorten in Baden-Württemberg stattfinden. Der jeweilige Standort einer Veranstaltung richtet sich nach den Wünschen der Studierenden sowie verfügbaren Räumen und Laboren der Standorte.
In welchem Umfang kann ich neben dem Studium arbeiten?
Dies richtet sich individuell nach der Belastbarkeit des Masterstudierenden und Ihrem Arbeitgeber. Entsprechend der Rahmenbedingungen empfehlen wir eine max. berufliche Tätigkeit von 80 %, um ein gutes und qualifiziertes Masterstudium absolvieren zu können.
Wie kann ich Module, an denen ich aufgrund von Krankheit oder wichtigen betrieblichen Terminen nicht teilnehmen konnte, nachholen?
Sollte Ihre Vorlesung zu einem anderen Zeitpunkt an einem anderen Standort stattfinden, können wir Ihnen gerne den Besuch dieser Veranstaltung anbieten. Sie können das verpasste Modul ein Jahr später belegen oder ggfs. ein anderes Modul wählen. Gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Leiter lässt sich sicherlich eine Lösung finden.
Sind die zwei Jahre Studiendauer fix?
Die Regelstudienzeit beträgt 2 Jahre. Für spezielle Regelungen bitten wir Sie, um ein Gespräch mit dem wissenschaftlichen Leiter Ihres Masterstudiengangs.
Übernehmen die Unternehmen die Studiengebühren?
Die Unternehmen unterstützen Ihr Masterstudium gemäß der Mastervereinbarung, zwischen der von der Dualen Hochschule Baden-Württemberg zugelassenen kooperierenden Einrichtung und dem Masterstudierenden, als Ergänzung des Arbeitsvertrages. Bestandteil dieser Mastervereinbarung ist u. a. der Passus "Sonstige Vereinbarungen". Unter "Sonstige Vereinbarung" können beispielsweise Regelungen zur Übernahme der Kosten für das Studium aufgenommen werden.
Wann muss ich mich für ein Profil entscheiden?
In der Einführungswoche erhalten Sie detaillierte Infos zu den Profilen und sollten dann abschließend wählen. Für spezielle Regelungen bitten wir Sie, um ein Gespräch mit dem wissenschaftlichen Leiter Ihres Masterstudiengangs.
Fallen Studiengebühren an, wenn ich die Masterarbeit erst im fünften Semester abgeben kann?
Verlängerungssemester werden nur mit einer geringen Verwaltungsgebühr berechnet.
Sind Semester oder Module im Ausland möglich?
Im Rahmen der Internationalität der Masterstudiengänge sind Semester oder einzelne Module im Ausland grundsätzlich möglich. Im speziellen Fall bietet sich ein Gespräch mit dem wissenschaftlichen Leiter oder dem Standortverantwortlichen Ihres Masterstudiengangs an.
Was erwartet mich im Zulassungsgespräch?
Ziel eines Zulassungsgespräches ist, auf Basis der erfüllten formalen Zugangsvoraussetzungen, den Masterstudierenden die Möglichkeit zu geben offene Fragen zu beantworten, Unklarheiten aus dem Weg zu räumen und ggfs. notwendige Anpassungsmodule zu definieren.

