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Ausländische Bewerber

Grundsätzlich kann jeder an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) studieren, der die Zugangsvoraussetzungen erfüllt, die Sie dem Merkblatt für ausländische Studienbewerber entnehmen können. Dabei ist es nicht von Belang, welche Staatsangehörigkeit der Bewerber besitzt. Das Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg ist auch arbeitsgenehmigungsfrei, da die Praxisphasen integraler Bestandteil des dualen Studiums sind.

Für die Zulassung an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) gilt der folgende formale Ablauf: 

I. Folgende Zeugnisunterlagen (in amtlich beglaubigten Kopien in Papierform; NICHT per Email, Fax oder andere elektronische Varianten) sind dem Antrag auf Feststellung der Gleichwertigkeit beizufügen:

  • Zeugnis der Hochschulreife
  • Bei Zeugnissen, die nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfasst worden sind, Übersetzungen sämtlicher Unterlagen, die von einem öffentlich bestellten Urkundenübersetzer aus Deutschland verfasst sein müssen
  • Gegebenenfalls Bescheinigung über die absolvierte Hochschulaufnahmeprüfung
  • Gegebenenfalls Immatrikulationsbescheinigung oder Nachweise über absolvierte Studienzeiten oder Studienbuch
  • Gegebenenfalls Hochschulabschlusszeugnis

Bei den beizufügenden Unterlagen ist zu beachten:Übersetzungen müssen von einem öffentlich bestellten Urkundenübersetzer gefertigt sein.

  1. Sämtliche Unterlagen (Zeugnisse, Übersetzungen, Urkunden, Bescheide etc.) sind in amtlich beglaubigter Kopie vorzulegen (keine Originale, keine unbeglaubigten Kopien). Eine amtliche Beglaubigung enthält immer ein Dienstsiegel einer deutscher Behörde. Grundsätzlich können keine Fotokopien, die von kirchlichen Trägern, Krankenkassen, etc., die OHNE Dienstsiegel ausgestattet sind, bei der Antragstellung berücksichtigt werden.
  2. Sollte der in den Zeugnissen aufgeführte Name nicht mit dem jetzigen Namen übereinstimmen, ist eine öffentliche Urkunde über die Namensänderung (Heiratsurkunde etc.), gegebenenfalls mit Übersetzung, beizufügen.

Die Bewertung erfolgt nach den bundeseinheitlichen Bewertungsvorschlägen der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) in Bonn. Zuständig ist die Zentrale Auslandskoordinationsstelle für die Duale Hochschule Baden-Württemberg: 

Ayfer Sen M.A. / Tel.: 0711/320 660-19 / E-Mail: sen[at]dhbw.de

Susanne Losberger / Tel.: 0711/320 660-20 / E-Mail: losberger[at]dhbw.de

II. Vor Zulassung zum Studium an einer Hochschule muss der Bewerber seine deutschen Sprachkenntnisse nachweisen. Bereits vorliegende Nachweise über Sprachprüfungen sollten, ebenfalls in amtlich beglaubigter Kopie, dem Antrag beigefügt werden.  

Folgende Sprachzertifikate werden als Nachweis anerkannt:

  • Mindestens DSH 2 – Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber
  • TestDaF: In allen 4 Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis TestDaF-Niveaustufe (TDN) 4
  • GDS – Großes Deutsches Sprachdiplom
  • KDS – Kleines Deutsches Sprachdiplom
  • ZOP – Zentrale Oberstufenprüfung
  • Deutsches Sprachdiplom der KMK (2.Stufe)

Nicht ausreichend sind hingegen der Nachweis der Zentralen Mittelstufenprüfung (ZMP) oder Zertifikat Deutsch C1 des Goethe Instituts oder ein abgeschlossenes Germanistikstudium im Heimatland

Senden Sie Ihr Abiturzeugnis oder die Nachweise aller relevanten Noten und Abschlüsse (amtlich beglaubigte Kopien der Nachweise in deutscher, französischer oder englischer Sprache; Übersetzungen müssen durch einen in Deutschland staatlich anerkannten Übersetzer verfasst sein) an: 

Zentrale Auslandskoordinationsstelle der
Dualen Hochschule Baden-Württemberg
Baden-Wuerttemberg Cooperative State University
Friedrichstr. 14
70174 Stuttgart  

Die Zeugnisse werden nach Eingang geprüft. Die Bearbeitung dauert bei vollständig eingereichten Anträgen etwa 2-3 Wochen und ist gebührenfrei. Sollte ein Gutachten der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZaB) erforderlich sein, verlängert sich die Bearbeitungszeit entsprechend.

Bei der Suche nach einem Ausbildungsunternehmen oder einer Ausbildungseinrichtung kann durch die Zentrale Auslandskoordinationsstelle keine Unterstützung angeboten werde. Vielmehr ist es Bestandteil des dualen Studiums, dass die Bewerber ihre Selbständigkeit dadurch unter Beweis stellen, indem sie sich eigenständig dem Bewerbungsverfahren der Firmen und Einrichtungen stellen. Auch ist es – im Gegensatz zu Universitäten und Fachhochschulen – nicht möglich, sich direkt bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) für eine Zulassung zu bewerben (siehe hierzu das Merkblatt). Es gibt daher auch keine Bewerbungsfrist wie bei Universitäten und Fachhochschulen.  

Studienbeginn ist immer zum 1. Oktober eines Jahres. Es gibt nicht die Möglichkeit zu einem anderen Zeitpunkt das Studium aufzunehmen.

Sollte die Zulassung zum Studium formell möglich sein, müssen Sie einen Ausbildungsvertrag mit einer Ausbildungsfirma abschließen. Firmenlisten und Studieninhalte finden sie auf den jeweiligen Seiten der Standorte.

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags überweisen Sie den Verwaltungskostenbeitrag von 80,00 EUR an die Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart.
Die offizielle Zulassung zum Studium durch den Studiengang wird erteilt, wenn dem Standort folgende Unterlagen vorliegen:

  • Bescheinigung der Zentralen Auslandskoordinationsstelle mit den auf dieser Bescheinigung benannten Bildungsnachweisen in amtlich beglaubigten Kopien
  • Original des Ausbildungsvertrags
  • Nachweis über die Bezahlung des Verwaltungskostenbeitrags

Für chinesische Bewerber gilt ein gesondertes Verfahren, siehe Merkblatt für chinesische Bewerber.