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Studienbewerber mit ausländischen Bildungsabschlüssen

Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:

  • Gleichwertigkeit des Schulabschlusses mit der deutschen
  • Hochschulzugangsberechtigung (dem sog. „Abitur“)
  • Nachweis über ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

Vorliegen eines Ausbildungsvertrages über das dreijährige duale Studium mit einem der Ausbildungspartner der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)

1. Gleichwertigkeit des Abschlusses mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung

Grundsätzlich gilt, dass die Bearbeitung des Antrages auf Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise von ausländischen Studienbewerbern bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)  gebührenfrei ist, d.h. den Antragsteller nichts kostet.

Für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise deutscher Studienbewerber, sowie für Doppelstaatler (Bewerber mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft) mit ausländischem Bildungsnachweis ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt für ausländische Studienbewerber.

2. Sprachkenntnisse

Da das Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) von Beginn an hohe Ansprüche an die angehenden Studierenden stellt, besteht KEINE Möglichkeit nach Aufnahme des Studiums fehlende Sprachkenntnisse nachzuholen. Daher muss bereits VOR Studienbeginn der Nachweis sehr guter Deutschkenntnisse, erbracht werden.

Folgende Sprachzertifikate werden als Nachweis anerkannt:

  • Mindestens DSH 2 – Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausl. Studienbewerber
  • TestDaF: In allen 4 Teilprüfungen mindestens mit dem Ergebnis TestDaF-Niveaustufe (TDN) 4
  • GDS – Großes Deutsches Sprachdiplom
  • KDS – Kleines Deutsches Sprachdiplom
  • ZOP – Zentrale Oberstufenprüfung
  • Deutsches Sprachdiplom der KMK (2.Stufe)

Nicht ausreichend sind hingegen der Nachweis der Zentralen Mittelstufenprüfung (ZMP) oder Zertifikat Deutsch C1 des Goethe Instituts oder ein abgeschlossenes Germanistikstudium im Heimatland.

Weitere Details siehe Merkblatt für ausländische Studienbewerber.