Es gelten folgende Zulassungsvoraussetzungen:
Vorliegen eines Ausbildungsvertrages über das dreijährige duale Studium mit einem der Ausbildungspartner der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW)
1. Gleichwertigkeit des Abschlusses mit der deutschen Hochschulzugangsberechtigung
Grundsätzlich gilt, dass die Bearbeitung des Antrages auf Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Bildungsnachweise von ausländischen Studienbewerbern bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) gebührenfrei ist, d.h. den Antragsteller nichts kostet.
Für die Bewertung ausländischer Bildungsnachweise deutscher Studienbewerber, sowie für Doppelstaatler (Bewerber mit deutscher und ausländischer Staatsbürgerschaft) mit ausländischem Bildungsnachweis ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig. Alle weiteren Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt für ausländische Studienbewerber.
2. Sprachkenntnisse
Da das Studium an der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW) von Beginn an hohe Ansprüche an die angehenden Studierenden stellt, besteht KEINE Möglichkeit nach Aufnahme des Studiums fehlende Sprachkenntnisse nachzuholen. Daher muss bereits VOR Studienbeginn der Nachweis sehr guter Deutschkenntnisse, erbracht werden.
Folgende Sprachzertifikate werden als Nachweis anerkannt:
Nicht ausreichend sind hingegen der Nachweis der Zentralen Mittelstufenprüfung (ZMP) oder Zertifikat Deutsch C1 des Goethe Instituts oder ein abgeschlossenes Germanistikstudium im Heimatland.
Weitere Details siehe Merkblatt für ausländische Studienbewerber.