Die Duale Hochschule Baden-Württemberg mit Sitz in Stuttgart fungiert in Anlehnung an das US-amerikanische State University System als eine Art „Holding-Gesellschaft“ aller bisherigen Berufsakademie-Standorte des Landes. Diese bleiben als rechtlich unselbständige Studienakademien der Dualen Hochschule bestehen und erhalten nur einen neuen Namen, z.B. Duale Hochschule Baden-Württemberg Heidenheim.
Beim Dualen Studium übernehmen zwei Partner die Ausbildung: an der Dualen Hochschule wird vor allem das theoretische und fachspezifische Wissen vermittelt, ein Unternehmen oder eine soziale Einrichtung ist für die Vermittlung der Praxisinhalte zuständig. Während des dreijährigen Studiums wechseln sich ca. alle zwölf Wochen Theorie- und Praxisphasen ab. So werden wissenschaftliche Lehre und berufliche Erfahrungen verknüpft. Die Studierenden profitieren dadurch in zweifacher Hinsicht: Sie haben Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG und können die Leistungen des Studentenwerks nutzen; gleichzeitig sind sie als Beschäftigte einer Ausbildungsstätte sozialversichert und genießen damit den Schutz der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Außerdem erhalten sie eine monatliche Ausbildungsvergütung während des gesamten Studiums.
Die künftige Duale Hochschule verleiht akademische Grade und nicht, wie die Berufsakademie bisher, staatliche Abschlussbezeichnungen. Je nach Studiengang erwerben die Studierenden den Bachelor of Arts, Bachelor of Engineering oder Bachelor of Science.
Das duale Studienkonzept garantiert eine außergewöhnliche Employability-Quote: Nach langjährigen Erfahrungen werden weit über 80 Prozent der Studierenden von den Unternehmen und sozialen Einrichtungen unmittelbar nach dem Studienabschluss übernommen. Zahlreiche Absolventen übernehmen rasch anspruchsvolle Aufgaben. Eine Karrierestudie der IBM Deutschland GmbH zeigt, dass rund drei Viertel der Absolventen mit BA-Abschluss, die in verantwortungsvollen Positionen tätig sind, vor ihrem 35. Lebensjahr und damit früher als Vergleichsgruppen zu Führungskräften ernannt wurden. In der Altersgruppe der 31- bis 40-jährigen lagen die Gehälter der BA-Absolventen am höchsten, gefolgt von den Uni-Absolventen.
Studienbeginn ist jedes Jahr zum 1. Oktober. Das Studium dauert insgesamt drei Jahre. Während dieser Zeit wechseln sich Theorie- und Praxisphasen etwa alle zwölf Wochen ab.
Ein Auslandsaufenthalt während des Studiums ist möglich und empfehlenswert. Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Auslandsämter der Standorte.
Sie bewerben sich zunächst nicht bei der Dualen Hochschule, sondern bei den jeweiligen Ausbildungspartnern der Standorte. Wer einen Vertrag abgeschlossen hat, kann sich an der entsprechenden Studienakademie einschreiben und wird dort immatrikuliert. Es gibt keinen generellen Anmeldeschluss, da die Unternehmen und Einrichtungen ihre Termine individuell festlegen und auch kurzfristig Plätze besetzen können. Es ist aber ratsam, sich frühzeitig zu bewerben. Ein Vorlauf von etwa einem Jahr sollte für die Bewerbung eingeplant werden.
Ein Standardausbildungsvertrag ist vom Land Baden-Württemberg vorgegeben und muss von den Ausbildungsstätten eingehalten werden. Dort werden alle Details von der Vergütung bis zur Urlaubsregelung festgelegt. Die Ausbildungsverträge der jeweiligen Studienbereiche können hier heruntergeladen werden.
Studentenwerks- und Verwaltungskostenbeiträge werden wie an allen staatlichen Hochschulen in Baden-Württemberg erhoben, nähere Informationen halten die Websites der Standorte bereit. Hinzu kommen die allgemeinen Studiengebühren von 500 Euro pro Semester. Nähere Informationen finden Sie unter folgender Adresse:http://www.mwk.baden-wuerttemberg.de/studiengebuehren/.
Ja, im Rahmen der gesetzlichen Regelungen haben Studierende Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG. Weitere Informationen finden sie auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (http://www.bafoeg.bmbf.de/).
Von ihren Ausbildungsstätten erhalten die Studierenden über die vollen drei Jahre der theoretischen und praktischen Ausbildung eine Ausbildungsvergütung. Diese wird zwischen Bewerberin bzw. Bewerber und Betrieb bzw. Einrichtung vereinbart. Die Höhe der Vergütung ist nicht festgeschrieben und schwankt von Branche zu Branche. Als Untergrenze ist jedoch die tarifliche Vergütungsregelung zugrunde zu legen.
Nein, es besteht keine Verpflichtung. Die Übernahmequote liegt aber dennoch weit über 80 Prozent.
ECTS steht für European Credit Transfer and Accumulation System. Die Anzahl der ECTS-Punkte gibt Auskunft über die Intensität eines Studiums. Sie wurden europaweit eingeführt, um eine länderübergreifende Vergleichbarkeit der unterschiedlichen Studienangebote zu ermöglichen. Zuständig für die Akkreditierung war im Falle der Berufsakademien in Baden-Württemberg die Zentrale Evaluations- und Akkreditierungsagentur Hannover, abgekürzt ZeVA.
Üblicherweise werden an Hochschulen pro Jahr 60 ECTS-Punkte vergeben. Studierende der Dualen Hochschule erwerben hingegen im gleichen Zeitraum 70 ECTS-Punkte, so dass sie sich bis zu ihrem Bachelor nach drei Jahren 210 ECTS-Punkte erarbeitet haben. Die Studienzeit, die für einen Master-Abschluss (mindestens 300 ECTS-Punkte) benötigt wird, verkürzt sich entsprechend. Damit ist die Duale Hochschule eine der wenigen Hochschulen in Deutschland, die Intensiv-Studiengänge anbietet.
Derzeit ist dies noch nicht möglich. In den kommenden Jahren wird die Duale Hochschule aber auch Master-Studiengänge anbieten. Bis dahin können Absolventen problemlos ein weiterführendes Studium an einer anderen Hochschule aufnehmen. Für das anschließende Master-Studium bieten sich die vielzähligen Kooperationen an, die die einzelnen Standorte bereits seit längerem unterhalten.
Ausbildungsstätten, die mit der Dualen Hochschule kooperieren, müssen personell und sachlich geeignet sein, die Inhalte der betrieblichen Ausbildung zu vermitteln. Dies bezieht sich auf die fachliche Eignung des Ausbildungspersonals sowie die Art und Einrichtung der Ausbildungsstätte. In Abstimmung mit der jeweiligen Leitung des Studiengangs und den Personal- oder Ausbildungsverantwortlichen des Unternehmens oder der Einrichtung lassen sich die Fragen der Eignung, der Kapazitäten und der Anerkennung klären.
Sollte ein dualer Partner einzelne Anteile der betrieblichen Ausbildung nicht durchführen können, besteht prinzipiell die Möglichkeit, Studierende für diese Zeit in einem kooperierenden Betrieb auszubilden. Details sind mit der jeweiligen Leitung des Studiengangs zu besprechen.
Die dualen Partner wählen die für sie passenden Bewerber aus und schließen mit ihnen einen Ausbildungsvertrag ab.
Ein Standardausbildungsvertrag ist vom Land Baden-Württemberg vorgegeben und muss von den Ausbildungsstätten eingehalten werden. Dort werden alle Details von der Vergütung bis zur Urlaubsregelung festgelegt. Die Ausbildungsverträge der jeweiligen Studienbereiche können hier heruntergeladen werden.
Nein, es besteht keine Verpflichtung zur Übernahme, die Quote liegt aber dennoch bei weit über 80 Prozent.
Die bisherigen Kompetenzen der BA-Standorte ändern sich nur unwesentlich. Die Duale Hochschule versteht sich als Dachorganisation aller bisherigen Berufsakademie-Standorte und erhält im Wesentlichen die Kompetenzen, die bisher das Wissenschaftsministerium innehatte.
Die bisherigen Ansprechpartner an den einzelnen Standorten, insbesondere Rektor (bisher Direktor), Studienbereichsleiter, Studiengangsleiter, Leiter einer Außenstelle und Verwaltungsdirektor bleiben erhalten.
Nein. Die Ausbildung bleibt unverändert. Der Forschungsauftrag hat allenfalls mittelbare Auswirkungen auf die Ausbildungsinhalte.
Ja, die Unternehmen und Sozialeinrichtungen haben wie bisher das alleinige Recht zur Auswahl der Bewerber.
Nein. Die für die Auswahl zuständige Ausbildungsstätte hat Studienplätze an einem bestimmten Standort für Sie reserviert. An der Zuordnung ändert sich nichts. Lediglich im Ausnahmefall kann bei zu kleinen oder zu großen Kursgruppen in Absprache mit den Ausbildungsstätten eine standortübergreifende Zuweisung erfolgen.
Die Duale Hochschule verleiht künftig einen akademischen Grad und nicht mehr, wie die Berufsakademie, eine staatliche Abschlussbezeichnung. Damit werden die bisherigen Berufsakademie-Abschlüsse rechtlich aufgewertet und allen anderen Hochschulabschlüssen gleichgestellt.
Nein. Die Studieninhalte, die Studienstruktur und die Prüfungsanforderungen bleiben unverändert. Auch die studentische Mitwirkung in den Organen und Gremien der Dualen Hochschule ist in gleicher Weise wie an der Berufsakademie gewährleistet.
Ja. Die bisherige Praxis (vor allem der anderen Bundesländer), das Berufsakademie-Studium nicht als Hochschulstudium anzuerkennen, gehört der Vergangenheit an. Künftig ist das Studium an der Dualen Hochschule ein Hochschulstudium. Dies bedeutet auch, dass Sie beispielsweise bei einem weiteren Studium, nach Beendigung Ihres Studiums an der Dualen Hochschule, künftig als Zweitstudienbewerber eingestuft werden. Bisher wurden Sie, aufgrund der „fehlenden Anerkennung als Hochschule“, in die Kategorie eines Erststudienbewerbers eingestuft. Außerdem wird künftig ein Wechsel an eine andere Hochschule erleichtert.
Die Umstellung zur Dualen Hochschule hat für den Verwaltungsablauf an Ihrem Standort keine Auswirkungen. Die Kolleginnen und Kollegen vor Ort werden weiterhin Ihre Ansprechpersonen bleiben.
Bereits verliehene Diplome, die vor dem 1. Januar 2009 ausgestellt wurden, können nicht in einen Bachelor umgewandelt werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Diplombezeichnung der Berufsakademie in einen Diplomgrad der Dualen Hochschule mit dem Zusatz „Duale Hochschule (DH)“ und mit der Angabe der Fachrichtung umzuwandeln (Nachgraduierung) - siehe hierzu auch das
"Zweite Gesetz zur Umsetzung der Foederalismusreform im Hochschulbereich" , §7.
Weitere Informationen zur Nachgraduierung finden Sie in diesem Merkblatt.
Nein.
Ja. Durch die Umwandlung der Berufsakademie in die Duale Hochschule ändert sich das bisherige Verfahren der Studierendenauswahl nicht. Die dualen Partner haben nach wie vor das alleinige Recht zur Auswahl der Bewerber, sofern diese die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen zur Dualen Hochschule erfüllen.
Ja. Bewerber mit Fachhochschulreife können künftig unter Auflagen zum Studium zugelassen werden. Die notwendigen Informationen zum Eignungsnachweis sind hier zusammengefasst.
Ja. Die Duale Hochschule verfügt über die folgenden Gremien:
Dem Aufsichtsrat gehören 17 Mitglieder an, wobei mindestens acht Mitglieder aus den Reihen der Unternehmen und Einrichtungen kommen (als betriebliche Vorsitzende der Hochschulräte). Außerdem wechselt sich ein Beauftragter des Ministeriums mit einem Vertreter der dualen Partner im Vorsitz ab.
In den Hochschulräten (bisherige Duale Senate) ist die Zahl der Vertreter der Studienakademie immer gleich mit der Zahl der Unternehmens- bzw. Institutionsvertreter.
Über akademische Fragen, wie z.B. die Einrichtung neuer oder die Modernisierung bestehender Studiengänge, entscheidet künftig der Senat. Auch in diesem sind die dualen Partner durch drei Mitglieder (Vorsitzende oder stellv. Vorsitzende der Fachkommissionen) vertreten.
Die Mitglieder des Vorstands werden vom Aufsichtsrat gewählt. In diesem sind die dualen Partner mit mindestens acht Mitgliedern vertreten.
Im Senat sind die Ausbildungsstätten mit drei Mitgliedern vertreten, in den Hochschulräten haben sie gleich viele Vertreter wie die Studienakademien. In den akademischen Senaten vor Ort sind die dualen Partner nicht vertreten.
Der Rektor wird vom Hochschulrat gewählt, weshalb die Unternehmen und sozialen Einrichtungen maßgeblichen Einfluss auf diese personelle Entscheidung haben.
Die Professoren werden in einem Berufungsverfahren ausgewählt. Zu diesem Zwecke wird vom Rektor im Einvernehmen mit dem Vorstand der Dualen Hochschule eine Berufungskommission gebildet. Die Professoren werden auf Grund eines Vorschlags der Berufungskommission vom Vorstandsvorsitzenden der Dualen Hochschule im Einvernehmen mit dem Wissenschaftsministerium berufen.