Stärke für die Schwächsten im Gerichtssaal - neues Weiterbildungsangebot des CAS

Kinder und andere besonders schutzbedürftige Zeugen haben seit diesem Jahr vor Gericht Anspruch auf besondere Hilfe. Sie können sich durch sogenannte Psychosoziale Prozessbegleiter/-innen unterstützen lassen. Die Weiterbildung dazu bietet das Center for Advanced Studies der Dualen Hochschule Baden-Württemberg (DHBW CAS) gemeinsam mit dem Institut für Opferschutz im Strafverfahren „Recht Würde Helfen“ und PräventSozial – Justiznahe Soziale Dienste an. Das Justizministerium Baden-Württemberg fördert nun bereits den zweiten Lehrgang. Die Fortbildung ist eines von vielen Weiterbildungsangeboten des DHBW CAS.

„Ohne ausgebildete psychosoziale Prozessbegleitung an ihrer Seite hätte die Zeugin keine verwertbare Aussage für das Gericht machen können“, erinnert sich Jörg Eith noch genau an seinen Eindruck, als er das erste Mal eine Psychosoziale Prozessbegleiterin bei ihrer Arbeit im Gerichtssaal beobachtete. Die Begleiterin unterstützte ein Mädchen im Zeugenstand. „Gerade für Jugendliche ist die Situation vor Gericht sehr schwierig, da Themen, zu denen sie aussagen, oft schambesetzt sind“, weiß Eith. Der Sozialarbeiter hat vergangenes Jahr selbst die Weiterbildung am DHBW CAS zum Psychosozialen Prozessbegleiter absolviert. Mit seiner Arbeit will er zum Beispiel Kindern und Jugendlichen, die Opfer von Gewalt- oder Sexualstraftaten geworden sind, vor Gericht mehr Sicherheit geben. Nur so seien sie in der Lage, ihre Sichtweise zu schildern und damit aktiv ins Geschehen einzugreifen. Eith: „Wer eine aktive Rolle einnimmt, erleidet weniger stark eine Retraumatisierung, was sonst leider oft der Fall ist.“

Seit diesem Jahr haben sogenannte besonders schutzbedürftige Verletzte wie Kinder und Jugendliche ein Anrecht auf psychosoziale Prozessbegleitung. Zeugenbegleiter/-innen gab es zwar bereits in der Vergangenheit häufig. Doch diese Aufgabe mussten oft Ehrenamtliche ohne ausreichende fachliche Kenntnisse stemmen. Hierzu weiß die Oberstaatsanwältin Dr. Anne Herrmann: „Ohne umfassende Ausbildung können Begleiter im Prozess manchmal, ohne dass sie es wollen, wie ein Störfeuer wirken.“ Es könne zum Beispiel passieren, dass ungeschulte Kräfte nicht ausreichend Distanz zum Opfer wahren, dass sie aus Unkenntnis falsche Versprechungen machen oder ihre eigenen Ängste vor der Justiz auf die Zeugin oder den Zeugen projizieren. Daher unterstützt die Juristin die Qualifizierung zu Psychosozialen Prozessbegleiter/-innen. Sie engagiert sich im Verein Recht Würde Helfen (RWH), der die Inhalte der Weiterbildung mit entwickelt hat und heute gemeinsam mit dem DHBW CAS und PräventSozial umsetzt.

Interessierte können sich jetzt unter http://www.cas.dhbw.de/wissenschaftliche-weiterbildung/ zum nächsten Lehrgang anmelden – oder zu einem der anderen Angebote des DHBW CAS. Diese reichen von der „Arbeitsvermittlung als persönliche Dienstleistung“ bis zum Thema „Sicherheit gewinnen in der Personalführung“. Über das vom Land Baden-Württemberg und der Europäischen Union geförderte Projekt graDUAL+ entsteht ein Gesamtkonzept für den Aufbau wissenschaftlicher Weiterbildung an der DHBW. Es betrifft nicht nur Bachelor- und Master-Abschlüsse, für die die DHBW bekannt ist, sondern soll Angebote entwickeln, die das lebenslange Lernen fördern, das auch vor und nach einem eventuellen Studium stattfindet.

Die Weiterbildung zum/zur Psychosozialen Prozessbegleiter/-in beispielsweise richtet sich an erfahrene Fachkräfte aus der Sozialpädagogik, Sozialen Arbeit, Pädagogik oder Psychologie. Durch die sechs Lehrmodule und mehr erhalten sie intensive Einblicke in den Justizapparat. „Das System von der Seite der Juristen aus kennengelernt zu haben, der Blick über den Tellerrand – das hilft ungemein“, bestätigt der frisch ausgebildete psychosoziale Prozessbegleiter Eith. Die Weiterbildung sei „qualitativ sehr hochwertig. Ich habe schon lang nicht mehr eine so gute Fortbildung gemacht“.

http://www.cas.dhbw.de/wissenschaftliche-weiterbildung/